Betreff
Stadtsanierung Rethem-Zentrum: Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, Mühlenstraße/Sensterweg
Vorlage
RE/091/2023/XI
Art
Drucksache

Der Eigentümer des Grundstückes Mühlenstraße/Sensterweg, Herr Rainer Berwardt, beantragt eine Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift „Rethem-Zentrum“.

Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Feldscheune in Holzbauweise. Die Dacheindeckung und die Seitenverkleidung sind stark reparaturbedürftig. Abweichend von den örtlichen Bauvorschriften beabsichtigt der Eigentümer eine Dacheindeckung mit Trapezblech, Farbe anthrazit-matt sowie eine Seitenverkleidung aus Boden-Deckelschalung, Kiefernholz-natur, behandelt mit naturbelassenem Leinöl. Der Abweichungsantrag ist als Anlage 1 beigefügt. 

 

Gemäß der örtlichen Bauvorschriften „Rethem-Zentrum“ sind für die Dacheindeckung rote oder rot-braune Ziegel (keine glänzenden Materialien) zu verwenden.

Die geschlossenen Außenwände von Gebäuden sind mit roten bis rotbraunen Ziegeln, hellem Putz oder sichtbarer Holzkonstruktion (Fachwerk, Holz naturfarben bzw. mit braunem Anstrich) mit Ausfachungen aus roten bis rotbraunen Ziegeln oder hellem Putz auszubilden.

 

Sowohl die Ausfertigung der Außenwände als auch des Daches widersprechen den örtlichen Bauvorschriften. Jedoch berücksichtigt die örtliche Bauvorschrift „Rethem-Zentrum“ keine Gebäude in Holzbauweise. Um dem Eigentümer die Sanierung und somit den Erhalt des Gebäudes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung folgenden Kompromiss vor:

 

Der Seitenverkleidung aus Boden-Deckelschalung, Kiefernholz-natur, behandelt mit naturbelassenem Leinöl wird zugestimmt.

Der Dacheindeckung abweichend mit Trapezblech in anthrazit-matt wird zugestimmt. Die Neueindeckung des Daches wurde bereits durchgeführt. 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Abweichungsantrag

Anlage 2 - Foto vom 31.05.2023

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem beschließt, dem Abweichungsantrag zuzustimmen.

 


Folgekostenrechnung:

keine