Der Eigentümer des
Grundstückes Mühlenstraße/Sensterweg, Herr Rainer Berwardt, beantragt eine
Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift „Rethem-Zentrum“.
Bei dem Gebäude
handelt es sich um eine Feldscheune in Holzbauweise. Die Dacheindeckung und die
Seitenverkleidung sind stark reparaturbedürftig. Abweichend von den örtlichen
Bauvorschriften beabsichtigt der Eigentümer eine Dacheindeckung mit
Trapezblech, Farbe anthrazit-matt sowie eine Seitenverkleidung aus
Boden-Deckelschalung, Kiefernholz-natur, behandelt mit naturbelassenem Leinöl.
Der Abweichungsantrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß der örtlichen
Bauvorschriften „Rethem-Zentrum“ sind für die Dacheindeckung rote oder
rot-braune Ziegel (keine glänzenden Materialien) zu verwenden.
Die geschlossenen
Außenwände von Gebäuden sind mit roten bis rotbraunen Ziegeln, hellem Putz oder
sichtbarer Holzkonstruktion (Fachwerk, Holz naturfarben bzw. mit braunem Anstrich)
mit Ausfachungen aus roten bis rotbraunen Ziegeln oder hellem Putz auszubilden.
Sowohl die
Ausfertigung der Außenwände als auch des Daches widersprechen den örtlichen
Bauvorschriften. Jedoch berücksichtigt die örtliche Bauvorschrift
„Rethem-Zentrum“ keine Gebäude in Holzbauweise. Um dem Eigentümer die Sanierung
und somit den Erhalt des Gebäudes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung
folgenden Kompromiss vor:
Der Seitenverkleidung aus Boden-Deckelschalung, Kiefernholz-natur, behandelt mit naturbelassenem
Leinöl wird zugestimmt.
Der Dacheindeckung abweichend mit Trapezblech in anthrazit-matt wird zugestimmt. Die Neueindeckung des Daches wurde bereits durchgeführt.
Anlagen:
Anlage 1 – Abweichungsantrag
Anlage 2 - Foto vom 31.05.2023
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem beschließt, dem Abweichungsantrag zuzustimmen.
Folgekostenrechnung:
keine