Betreff
1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern
Vorlage
FR/030/2023/XI
Art
Drucksache

In den Ortsteilen der Gemeinde Frankenfeld gibt es jeweils ein Dorfgemeinschaftshaus. Um das kulturelle und soziale Leben in den Dörfern zu fördern, stellt die Gemeinde Frankenfeld den örtlichen Vereinen zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung.

 

Für das Dorfgemeinschaftshaus in Hedern wurde zwischen der Gemeinde Frankenfeld und dem Verein Dorfgemeinschaft Hedern e.V. eine entsprechende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern geschlossen. Diese Vereinbarung hat seit dem 01.01.2015 Bestand. Am 16.03.2023 fand zwischen Mitgliedern des Vereins Dorfgemeinschaft Hedern e.V. und Herrn Wöhlk als Bürgermeister der Gemeinde Frankenfeld, sowie Herrn Fahrenholz als Gemeindedirektor ein Gespräch zur Neuverteilung der Betriebskosten statt.

 

Im Ergebnis wurde sich auf folgende Verteilung und Änderungen geeinigt:

 

-       Gaskosten 50 % Verein / 50 % Gemeinde Frankenfeld

-       Betriebskosten Strom, Wasser, Abwasser und Abfallgebühren 100 % Verein

-       Schornsteinfeger, Heizungswartung, Gastankwartung, Gebäude- und Inventarversicherung und die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen 75 % Verein / 25 % Gemeinde Frankenfeld

-       Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Gemeinde Frankenfeld von 800,00 € / Jahr auf 1.100,00 € / Jahr. Der Zuschuss ist alle zwei Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu überprüfen.

-       Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

-       Die vereinbarte Verteilung der Betriebskosten ist alle zwei Jahre zu überprüfen.

 

Ein Entwurf der 1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache beigefügt.

 

In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist die bestehende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern beigefügt. 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 - Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern

Anlage 2 – 1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern (Entwurf)

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt die Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Hedern in der in der Anlage 2 vorliegenden Form anzupassen. Der Gemeindedirektor wird bemächtigt alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

Durch die Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 300,00 €, sowie die Übernahme weiterer Betriebskosten und die Erhöhung der Übernahme der anteiligen Gaskosten entstehen jährlich zusätzliche Kosten von ca. 900,00 €.