Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018, a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
HSL/064/2023/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Zum 31.12.2018 hatte die Gemeinde Häuslingen ihren achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnis­rechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2018 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnah­me des Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beige­fügt.

 

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

41.009,65 €

1. - Nettoposition

1.999.824,48 €

2. - Sachvermögen

1.606.640,42 €

1.1.1 Reinvermögen

1.204.925,79 €

3. - Finanzvermögen

7.012,92 €

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

78.794,92 €

4. - Liquide Mittel

357.549,96 €

2. - Schulden

6.587,31 €

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

520,65 €

3. - Rückstellungen

3.111,97 €

 

 

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

3.209,84 €

Summe

2.012.733,60 €

Summe

2.012.733,60 €

 

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

 

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2018

das immaterielle Vermögen

2,20 %

2,17 %

2,04 %

das Sachvermögen

84,53 %

82,55 %

79,82 %

das Finanzvermögen

0,21 %

0,98 %

0,35 %

die liquiden Mittel

13,04 %

14,28 %

17,76 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,02 %

0,02 %

0,03 %

die Nettoposition

99,54 %

98,92 %

99,36 %

darunter: das Reinvermögen

60,73 %

61,59 %

59,87 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

1,15 %

0,38 %

3,91 %

die Schulden

0,07 %

0,81 %

0,33 %

die Rückstellungen

0,32 %

0,22 %

0,15 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,07 %

0,05 %

0,16 %

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 09.02.2023 bis 01.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155,156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 21.04.2023 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung in dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Häuslingen hat den folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Häuslingen sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Anlagen:

·    Stellungnahme des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023

·    Jahresabschluss 2018

 


Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

78.794,92 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

69.012,39 €

und in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

9.782,53 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.