Zum 31.12.2018 hatte
die Gemeinde Häuslingen ihren achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2018 mit den genannten Inhalten wird mit dieser
Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors zu
verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den
Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
41.009,65 € |
1. - Nettoposition |
1.999.824,48 € |
2. - Sachvermögen |
1.606.640,42
€ |
1.1.1 Reinvermögen |
1.204.925,79
€ |
3. - Finanzvermögen |
7.012,92 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
78.794,92 € |
4. - Liquide Mittel |
357.549,96
€ |
2. - Schulden |
6.587,31
€ |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
520,65 € |
3. - Rückstellungen |
3.111,97 € |
|
|
4. - Passive Rechnungsabgrenzung |
3.209,84
€ |
Summe |
2.012.733,60 € |
Summe |
2.012.733,60 € |
Bezogen auf die
Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
das immaterielle Vermögen |
2,20 % |
2,17 % |
2,04 % |
das Sachvermögen |
84,53 % |
82,55 % |
79,82 % |
das Finanzvermögen |
0,21 % |
0,98 % |
0,35 % |
die liquiden Mittel |
13,04 % |
14,28 % |
17,76 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,02 % |
0,02 % |
0,03 % |
die Nettoposition |
99,54 % |
98,92 % |
99,36 % |
darunter: das Reinvermögen |
60,73 % |
61,59 % |
59,87 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
1,15 % |
0,38 % |
3,91 % |
die Schulden |
0,07 % |
0,81 % |
0,33 % |
die Rückstellungen |
0,32 % |
0,22 % |
0,15 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,07 % |
0,05 % |
0,16 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom
09.02.2023 bis 01.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155,156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis
dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 21.04.2023
zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung in dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Häuslingen hat den folgenden Inhalt:
„Im
Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil
unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht
nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur
weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit
sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde Häuslingen sind.
Soweit
sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe
insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach
pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1.
Der Haushaltsplan ist eingehalten
worden.
2.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.
3.
Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie
bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren.
4.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.
Gemäß
§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den
Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin. Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023
·
Jahresabschluss
2018
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Rat der
Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über-
und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift
des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für
das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2018:
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||||||||||
2. |
Der Bürgermeisterin
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |