Der Jahresabschluss 2018 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der Schlussbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Stadtdirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls
beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
32.492,85 € |
1. - Nettoposition |
6.810.321,33 € |
2. - Sachvermögen |
8.736.935,81 € |
1.1.1 Reinvermögen |
3.136.979,92 € |
3. - Finanzvermögen |
36.897,78 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
252.894,38 € |
4. - Liquide Mittel |
0,00 € |
2. - Schulden |
1.980.598,36 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
353,64 € |
3. - Rückstellungen |
14.060,39 € |
|
|
4. - Passive Rechnungsabgrenzung |
1.700,00€ |
Summe |
8.806.680,08 € |
Summe |
8.806.680,08 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen
zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
das immaterielle
Vermögen |
0,40 % |
0,37 % |
0,37 % |
das Sachvermögen |
98,34 % |
95,69 % |
99,21 % |
das Finanzvermögen |
1,25 % |
3,94 % |
0,42 % |
die liquiden Mittel |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,01 % |
0,00 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
74,59 % |
72,46 % |
77,33 % |
darunter: das Reinvermögen |
46,72 % |
46,14 % |
35,62 % |
darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
3,90 % |
0,89 % |
2,87 % |
die Schulden |
25,23 % |
27,40 % |
22,49 % |
die Rückstellungen |
0,14 % |
0,10 % |
0,16 % |
die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,04 % |
0,04 % |
0,02 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 09.02.2023 bis 16.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 21.04.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Rethem (Aller) hat den folgenden
Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rethem (Aller)
sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023
·
Jahresabschluss
2018
Beschluss:
Von dem Schlussbericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der Stadt
Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im
Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die
Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.
Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:
|
|||||||||||
2. |
Dem Stadtdirektor
wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |