Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018, a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
RE/088/2023/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Zum 31.12.2018 hatte die Stadt Rethem (Aller) ihren achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2018 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Stadtdirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.

 

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

32.492,85 €

1. - Nettoposition

6.810.321,33 €

2. - Sachvermögen

8.736.935,81 €

1.1.1 Reinvermögen

3.136.979,92 €

3. - Finanzvermögen

36.897,78 €

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

252.894,38 €

4. - Liquide Mittel

0,00 €

2. - Schulden

1.980.598,36 €

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

353,64 €

3. - Rückstellungen

14.060,39 €

 

 

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

1.700,00€

Summe

8.806.680,08 €

Summe

8.806.680,08 €

 

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

 

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2018

das immaterielle Vermögen

0,40 %

0,37 %

0,37 %

das Sachvermögen

98,34 %

95,69 %

99,21 %

das Finanzvermögen

1,25 %

3,94 %

0,42 %

die liquiden Mittel

0,00 %

0,00 %

0,00 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,01 %

0,00 %

0,00 %

die Nettoposition

74,59 %

72,46 %

77,33 %

darunter: das Reinvermögen

46,72 %

46,14 %

35,62 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3,90 %

0,89 %

2,87 %

die Schulden

25,23 %

27,40 %

22,49 %

die Rückstellungen

0,14 %

0,10 %

0,16 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,04 %

0,04 %

0,02 %

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 09.02.2023 bis 16.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 21.04.2023 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Rethem (Aller) hat den folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rethem (Aller) sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Anlagen:

·    Stellungnahme des Stadtdirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023

·    Jahresabschluss 2018

 


Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

252.894,38 €

werden mit dem restlichen vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG)

95.910,32 €

und in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

156.984,06 €

eingestellt.

 

 

 

2.

Dem Stadtdirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.