Zum 31.12.2018 hatte die Gemeinde Böhme ihren
achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht
nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung,
einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss
2018 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum
31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme
des Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind
ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und
der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt.
Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
21.820,44 € |
1. - Nettoposition |
2.969.322,54 € |
2. - Sachvermögen |
2.696.343,67 € |
1.1.1
Reinvermögen |
1.809.165,84 € |
3. - Finanzvermögen |
11.878,84 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
188.796,96 € |
4. - Liquide
Mittel |
437.230,62 € |
2. - Schulden |
191.180,04 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
80,00 € |
3. - Rückstellungen |
3.999,28 € |
|
|
4. - Passive
Rechnungsabgrenzung |
2.851,71 € |
Summe |
3.167.353,57 € |
Summe |
3.167.353,57 € |
Bezogen auf die
Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
das immaterielle Vermögen |
0,64 % |
0,64 % |
0,69 % |
das Sachvermögen |
89,07 % |
89,49 % |
85,13 % |
das Finanzvermögen |
2,07 % |
0,33 % |
0,38 % |
die liquiden Mittel |
8,21 % |
9,19 % |
13,80 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,01 % |
0,00 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
92,66 % |
92,53 % |
93,75 % |
darunter: das
Reinvermögen |
63,25 % |
65,22 % |
57,12 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-7,56 % |
-1,96 % |
5,96 % |
die Schulden |
7,08 % |
7,24 % |
6,04 % |
die Rückstellungen |
0,22 % |
0,17 % |
0,13 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,04 % |
0,06 % |
0,09 % |
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 06.02.2023
bis 16.03.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2018
nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im
Schlussbericht vom 21.04.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung
zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde
Böhme hat den folgenden Inhalt:
„Im
Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil
unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht
nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur
weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit
sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde Böhme sind.
Soweit
sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe
insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach
pflichtgemäßer Prüfung gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1.
Der Haushaltsplan ist eingehalten
worden.
2.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.
3.
Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie
bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren.
4.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.
Gemäß
§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023
· Jahresabschluss 2018
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2018 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde
Böhme nimmt von den im Haushaltsjahr 2018 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen
der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Böhme für das
Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2018:
|
||||||||||
2. |
Dem
Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |