Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
RE/087/2023/XI
Aktenzeichen
031/17
Art
Drucksache
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über
die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 2.000 € obliegt
dem Rat.
Als Anlage zu dieser Drucksache ist eine
Übersicht der eingeworbenen Geld- und Sachspenden beigefügt, die zur Beschlussfassung
vorgeschlagen wird.
Beschluss:
Die zur Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.
Folgekostenrechnung:
Die in Folge der vermögenswirksamen
Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden
Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende
Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.