Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
RE/087/2023/XI
Aktenzeichen
031/17
Art
Drucksache

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 2.000 € obliegt dem Rat.

Als Anlage zu dieser Drucksache ist eine Übersicht der eingeworbenen Geld- und Sachspenden beigefügt, die zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

 


Beschluss:

 

Die zur Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.

 


Folgekostenrechnung:

 

Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.