Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan 2023 wird über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist
ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies
ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge,
oder voraussichtliche Fehlbeträge gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG mit
Überschussrücklagen verrechnet werden können.
Daneben sind gem. § 110 Abs. 4 NKomVG die Liquidität und die
Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
Im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
|
der ordentlichen Erträge auf |
1.332.100 € |
der ordentlichen Aufwendungen
auf |
1.538.400 € |
der außerordentlichen Erträge
auf |
0 € |
der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0 € |
festgesetzt.
Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen, er weist im ordentlichen
Ergebnis ein Defizit in Höhe von 206.300 € aus. Dieses Defizit wird aus den
Überschussrücklagen gedeckt werden können, so dass der Haushalt als
ausgeglichen gilt.
Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 1.431.200 €
und Auszahlungen von 2.488.100 € aufgestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln
wird sich damit voraussichtlich um 1.056.900 € verringern. Der Bestand an
Zahlungsmitteln belief sich am 31.12.2022 auf 1.129.692,69 €. Die Liquidität
ist damit gesichert.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden ebenfalls nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 200.000 €
festgesetzt und ist damit genehmigungsfrei, da er 1/6 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen
Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
A 450 v. H.
Grundsteuer B 450 v. H.
Gewerbesteuer 450 v. H.
Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird verzichtet,
da der Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG als
ausgeglichen gilt. Eine Überschuldung ist gem. § 110 Abs. 8 NKomVG nicht
abzubauen da Überschüsse aus Vorjahren existieren und eine Überschuldung nicht
abgewendet werden muss.
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen
veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für
die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der
heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanzplanung
werden für die Jahre 2024 – 2026 ganz leichte Defizite im Ergebnishaushalt und
leichte Liquiditätszuflüsse im Finanzhaushalt erwartet.
Im
Vorfeld der Ratssitzung in Böhme haben sich noch einige Änderungen am Haushalt,
insbesondere aufgrund eines Ratsgespräches ergeben, die in den aktuellen
Entwurf mit eingeflossen sind.
Der Beschluss der Ursprungsdrucksache BÖ/041/2023/XI
Haushalt 2023 wurde ebenfalls angepasst und kann dem unten stehenden Beschluss
entnommen werden. Es ist die Nummer 4 hinzugefügt worden. Die Gemeinde Böhme
hat ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Aus den Beratungen des Ratsgespräches haben sich
folgende Änderungen im Gegensatz zum Ursprungshaushalt ergeben:
-
Die Baumaßnahmen
„Asseweg“ und „Beetenbrücker Weg“ i. H. v. insgesamt 200.000 € wurden nach 2024
verschoben.
-
Es wurden für 2023
die Maßnahmen „Westfeld“ und „Weg Altenwahlingen – Böhme Marsch“ i. H. v.
insgesamt 255.000 € eingepreist.
-
Die Abschreibungen
wurden sodann im Produkt 54100 (-1.200 €) und 55500 (+1.800 €) für 2023
entsprechend angepasst.
-
Im Bereich der
lfd. Unterhaltungsmittel sind für das DGH Bierde 4.500 € mehr eingeplant.
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Die Zaunreparatur
beim Spielplatz Kirchwahlingen schlägt mit zusätzlichen 6.000 € zu buche.
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Die Ausweisung
einer Tagesmutterstelle kommt mit zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. 26.700 €
und zusätzlichen Gebühreneinnahmen i. H. v. 2.000 € für 2023 daher.
-
Durch die
Veränderungen wird es nötig eine Darlehnsaufnahme i. H. v. 18.000 € nebst
Zinskosten (200 €) und Tilgungsleistungen (200 €) mit aufzunehmen.
Der nun vorliegende
Haushaltsentwurf wird
Im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
|
der ordentlichen Erträge auf |
1.334.100 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
1.576.400 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 € |
festgesetzt.
Der Haushalt 2023 ist damit
nicht ausgeglichen, er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von
242.300 € aus. Dieses Defizit wird nur zum Teil aus den Überschussrücklagen
gedeckt werden können, so dass der Haushalt als nicht ausgeglichen gilt.
Der Finanzhaushalt wird in der
Summe über Einzahlungen von 1.451.200 € und Auszahlungen von 2.580.700 €
aufgestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um
1.129.500 € verringern. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief sich am
31.12.2022 auf 1.129.692,69 €. Die Liquidität ist damit gesichert.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 18.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die
Liquiditätskredite wird auf 200.000 € festgesetzt und ist damit
genehmigungsfrei, da er 1/6 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
nicht übersteigt.
Die Hebesätze für die
Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
A 450 v. H.
Grundsteuer
B 450 v. H.
Gewerbesteuer 450 v. H.
Auf
die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nicht verzichtet
werden, da der Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG
als nicht ausgeglichen gilt. Ein Haushaltssicherungskonzept ist demnach gem. §
110 Abs. 8 NKomVG aufzustellen. Es soll u. a. die drohende Überschuldung
verhindern und die Ergebnis- und Liquiditätssituation nachhaltig verbessern und
stärken.
Anlagen:
- Haushaltsplan Böhme 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden
Haushaltsplan wird zugestimmt.
2.
Das im
Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird
beschlossen.
- Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
- Das Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2023 wird beschlossen.
Folgekostenrechnung:
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