Betreff
Haushalt 2023
Vorlage
BÖ/041/2023/XI/1
Aktenzeichen
912-11/2023
Art
Drucksache

Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan 2023 wird über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­betrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge, oder voraussichtliche Fehlbeträge gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG mit Überschussrücklagen verrechnet werden können.

Daneben sind gem. § 110 Abs. 4 NKomVG die Liquidität und die Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

Im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf

1.332.100 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.538.400 €

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf     

  0 €

festgesetzt.

Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen, er weist im ordentlichen Ergeb­nis ein Defizit in Höhe von 206.300 € aus. Dieses Defizit wird aus den Überschussrücklagen gedeckt werden können, so dass der Haushalt als ausgeglichen gilt.

Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 1.431.200 € und Auszah­lungen von 2.488.100 € aufgestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 1.056.900 € verringern. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief sich am 31.12.2022 auf 1.129.692,69 €. Die Liquidität ist damit gesichert.

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen werden ebenfalls nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 200.000 € festgesetzt und ist damit genehmigungsfrei, da er 1/6 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt.

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

                                                               Grundsteuer A                 450 v. H.

                                                               Grundsteuer B                 450 v. H.

                                                               Gewerbesteuer                450 v. H.

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wird verzichtet, da der Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen gilt. Eine Überschuldung ist gem. § 110 Abs. 8 NKomVG nicht abzubauen da Überschüsse aus Vorjahren existieren und eine Überschuldung nicht abgewendet werden muss.

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms aufgelistet.

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanz­­planung werden für die Jahre 2024 – 2026 ganz leichte Defizite im Ergebnishaushalt und leichte Liquiditätszuflüsse im Finanzhaushalt erwartet.

Im Vorfeld der Ratssitzung in Böhme haben sich noch einige Änderungen am Haushalt, insbesondere aufgrund eines Ratsgespräches ergeben, die in den aktuellen Entwurf mit eingeflossen sind.

Der Beschluss der Ursprungsdrucksache BÖ/041/2023/XI Haushalt 2023 wurde ebenfalls angepasst und kann dem unten stehenden Beschluss entnommen werden. Es ist die Nummer 4 hinzugefügt worden. Die Gemeinde Böhme hat ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

Aus den Beratungen des Ratsgespräches haben sich folgende Änderungen im Gegensatz zum Ursprungshaushalt ergeben:

-       Die Baumaßnahmen „Asseweg“ und „Beetenbrücker Weg“ i. H. v. insgesamt 200.000 € wurden nach 2024 verschoben.

-       Es wurden für 2023 die Maßnahmen „Westfeld“ und „Weg Altenwahlingen – Böhme Marsch“ i. H. v. insgesamt 255.000 € eingepreist.

-       Die Abschreibungen wurden sodann im Produkt 54100 (-1.200 €) und 55500 (+1.800 €) für 2023 entsprechend angepasst.

-       Im Bereich der lfd. Unterhaltungsmittel sind für das DGH Bierde 4.500 € mehr eingeplant.

-       Die Zaunreparatur beim Spielplatz Kirchwahlingen schlägt mit zusätzlichen 6.000 € zu buche.

-       Die Ausweisung einer Tagesmutterstelle kommt mit zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. 26.700 € und zusätzlichen Gebühreneinnahmen i. H. v. 2.000 € für 2023 daher.

-       Durch die Veränderungen wird es nötig eine Darlehnsaufnahme i. H. v. 18.000 € nebst Zinskosten (200 €) und Tilgungsleistungen (200 €) mit aufzunehmen.

Der nun vorliegende Haushaltsentwurf wird

Im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf

1.334.100 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.576.400 €

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf     

  0 €

festgesetzt.

Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen, er weist im ordentlichen Ergeb­nis ein Defizit in Höhe von 242.300 € aus. Dieses Defizit wird nur zum Teil aus den Überschussrücklagen gedeckt werden können, so dass der Haushalt als nicht ausgeglichen gilt.

Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 1.451.200 € und Auszah­lungen von 2.580.700 € aufgestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 1.129.500 € verringern. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief sich am 31.12.2022 auf 1.129.692,69 €. Die Liquidität ist damit gesichert.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 18.000,00 € festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 200.000 € festgesetzt und ist damit genehmigungsfrei, da er 1/6 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt.

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

                                                               Grundsteuer A                  450 v. H.

                                                               Grundsteuer B                  450 v. H.

                                                               Gewerbesteuer                450 v. H.

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nicht verzichtet werden, da der Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG als nicht ausgeglichen gilt. Ein Haushaltssicherungskonzept ist demnach gem. § 110 Abs. 8 NKomVG aufzustellen. Es soll u. a. die drohende Überschuldung verhindern und die Ergebnis- und Liquiditätssituation nachhaltig verbessern und stärken.


Anlagen:

-       Haushaltsplan Böhme 2023

-       Aufstellung Produkt 61100


Beschluss:

1.       Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.

2.       Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird beschlossen.

  1. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2023 wird beschlossen.


Folgekostenrechnung:
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