Die Entwürfe der
Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die
ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt
enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan 2023 wird über
das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Maßgeblich für den
Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist ausgeglichen, wenn der
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn
die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge. Er gilt auch als
ausgeglichen, sofern Fehlbeträge mit Überschussrücklagen verrechnet werden
können, oder die Fehlbeträge des Haushaltsjahres in den nächsten 2 Jahren
ausgeglichen werden können (§ 110 Abs. 5 NKomVG).
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im
Ergebnishaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
725.700,00
€ |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
787.300,00
€ |
der außerordentlichen Erträge auf |
44.000,00
€ |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00
€ |
festgesetzt. Der Haushalt 2023 ist damit
nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit i. H. v. 17.600 €.
Der Haushalt gilt aber gem. § 110 Abs. 5
NKomVG als ausgeglichen, da der Fehlbetrag in 2023 mit den Überschussrücklagen
verrechnet werden kann und zudem in den nächsten 2 Jahren wieder Überschüsse
erzielt werden.
Der Finanzhaushalt weist in
der Summe Einzahlungen von 834.400,00 € und Auszahlungen von 892.500,00 € auf.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Laufe des Jahres 2023
voraussichtlich um 58.100,00 € verringern.
Kreditaufnahmen für die
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die
Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die
Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 490
v. H.
Grundsteuer
B 490 v. H.
Gewerbesteuer 390 v. H.
Auf die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG wird verzichtet, da bei
der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung droht, keine Überschuldung
abgebaut werden muss, sowie der Haushaltsausgleich als erreicht gilt, gem. § 110
Abs. 5 NKomVG.
Fehlbeträge sind auch in den
Jahresabschlüssen 2018 – 2022 nicht zu erwarten.
Investitionen hat die Gemeinde
Frankenfeld im Jahr 2023 i. H. v. 158.000 € vorgesehen. Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit sind in Höhe von 161.500 € vorgesehen. 59.000 € dafür
entfallen auf einen Grundstücksverkauf.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und
Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet.
Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2024
– 2026 ausgeglichene Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.
Aus den Beratungen
und Mitteilungen im Vorfeld der Ratssitzung haben sich folgende Änderungen des
Haushaltsentwurfes ergeben:
- Die Mittelansätze
für die Betriebskostenerstattungen und den Zuschüssen zur
Bewirtschaftung (Sockelbetrag) sind für das
DGH Bosse und Hedern jeweils um
1.000 € im Produkt 57300
Dorfgemeinschaftshäuser erhöht worden. In diesem
Betrag ist die Erhöhung des Sockelbetrages
von 800 € auf 1.100 € je Jahr je
DGH Bosse und DGH Hedern inbegriffen. Die
genaue Betriebskostenaufteilung
ist neu zu verhandeln. Eine Überprüfung soll
alle 2 Jahre vorgenommen
werden.
- Für das DGH
Hedern sind im Produkt 57300 Dorfgemeinschaftshäuser Mittel i.
H. v. 6.000 € für den Ersatz der vorhandenen
Heizungsanlage eingeplant.
Aufgrund der
vorgenannten Änderungen wurde der Haushalt neu zusammengestellt und berechnet.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird danach
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
725.700,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
795.300,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
44.000,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt
2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von
insgesamt 25.600 €.
Der Haushalt gilt
aber gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der Fehlbetrag in 2023 mit
den Überschussrücklagen verrechnet werden kann und zudem in den nächsten 2
Jahren wieder Überschüsse erzielt werden.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 834.400,00 € und
Auszahlungen von 900.500,00 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit im Laufe des Jahres 2023 voraussichtlich um 66.100,00 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 €
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen
Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 490 v. H.
Grundsteuer B 490 v. H.
Gewerbesteuer 390 v. H.
Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8
NKomVG wird verzichtet, da bei der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung
droht, keine Überschuldung abgebaut werden muss, sowie der Haushaltsausgleich
als erreicht gilt, gem. § 110 Abs. 5 NKomVG.
Fehlbeträge sind auch in den Jahresabschlüssen 2018 – 2022 nicht zu
erwarten.
Investitionen hat die Gemeinde Frankenfeld im Jahr 2023 i. H. v. 158.000
€ vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 161.500 €
vorgesehen. 59.000 € dafür entfallen auf einen Grundstücksverkauf.
In der Ergebnis- und
Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und
Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der
Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene
Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.
Eine Änderung des Beschluss ist nicht
vorzunehmen. Der Beschluss zum Haushalt bleibt insoweit bestehen.
Anlagen:
- Haushaltsplan Frankenfeld 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Folgekostenrechnung:
./.