Betreff
Haushalt 2023
Vorlage
FR/024/2023/XI/1
Aktenzeichen
912-11/2023
Art
Drucksache

Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegen­über. Der Finanz­haus­­halt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der Haushalts­plan 2023 wird über das Ratsinformationssys­tem bereitgestellt.

 

Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­betrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge. Er gilt auch als ausgeglichen, sofern Fehlbeträge mit Überschussrücklagen verrechnet werden können, oder die Fehlbeträge des Haushaltsjahres in den nächsten 2 Jahren ausgeglichen werden können (§ 110 Abs. 5 NKomVG).

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

725.700,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

787.300,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

44.000,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 €

 

festgesetzt. Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit i. H. v. 17.600 €.

Der Haushalt gilt aber gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der Fehlbetrag in 2023 mit den Überschussrücklagen verrechnet werden kann und zudem in den nächsten 2 Jahren wieder Überschüsse erzielt werden.

 

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 834.400,00 € und Auszahlungen von 892.500,00 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Laufe des Jahres 2023 voraussichtlich um 58.100,00 € verringern.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A                  490 v. H.

Grundsteuer B                  490 v. H.

Gewerbesteuer                390 v. H.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG wird verzichtet, da bei der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung droht, keine Überschuldung abgebaut werden muss, sowie der Haushaltsausgleich als erreicht gilt, gem. § 110 Abs. 5 NKomVG.

Fehlbeträge sind auch in den Jahresabschlüssen 2018 – 2022 nicht zu erwarten.

 

Investitionen hat die Gemeinde Frankenfeld im Jahr 2023 i. H. v. 158.000 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 161.500 € vorgesehen. 59.000 € dafür entfallen auf einen Grundstücksverkauf.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanz­­planung werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.

 

Aus den Beratungen und Mitteilungen im Vorfeld der Ratssitzung haben sich folgende Änderungen des Haushaltsentwurfes ergeben:

 

- Die Mittelansätze für die Betriebskostenerstattungen und den Zuschüssen zur

  Bewirtschaftung (Sockelbetrag) sind für das DGH Bosse und Hedern jeweils um

  1.000 € im Produkt 57300 Dorfgemeinschaftshäuser erhöht worden. In diesem

   Betrag ist die Erhöhung des Sockelbetrages von 800 € auf 1.100 € je Jahr je

   DGH Bosse und DGH Hedern inbegriffen. Die genaue Betriebskostenaufteilung

   ist neu zu verhandeln. Eine Überprüfung soll alle 2 Jahre vorgenommen

   werden.

- Für das DGH Hedern sind im Produkt 57300 Dorfgemeinschaftshäuser Mittel i.

  H. v. 6.000 € für den Ersatz der vorhandenen Heizungsanlage eingeplant.

 

Aufgrund der vorgenannten Änderungen wurde der Haushalt neu zusammengestellt und berechnet.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird danach

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

725.700,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

795.300,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

  44.000,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

           0,00 €

 

 

festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von insgesamt 25.600 €.

 

Der Haushalt gilt aber gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der Fehlbetrag in 2023 mit den Überschussrücklagen verrechnet werden kann und zudem in den nächsten 2 Jahren wieder Überschüsse erzielt werden.

 

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 834.400,00 € und Auszahlungen von 900.500,00 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Laufe des Jahres 2023 voraussichtlich um 66.100,00 € verringern.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A                 490 v. H.

Grundsteuer B                 490 v. H.

Gewerbesteuer                390 v. H.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG wird verzichtet, da bei der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung droht, keine Überschuldung abgebaut werden muss, sowie der Haushaltsausgleich als erreicht gilt, gem. § 110 Abs. 5 NKomVG.

Fehlbeträge sind auch in den Jahresabschlüssen 2018 – 2022 nicht zu erwarten.

 

Investitionen hat die Gemeinde Frankenfeld im Jahr 2023 i. H. v. 158.000 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 161.500 € vorgesehen. 59.000 € dafür entfallen auf einen Grundstücksverkauf.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanz­­planung werden für die Jahre 2024 – 2026 ausgeglichene Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.

 

Eine Änderung des Beschluss ist nicht vorzunehmen. Der Beschluss zum Haushalt bleibt insoweit bestehen.

 


Anlagen:

 

-       Haushaltsplan Frankenfeld 2023

-      Aufstellung Produkt 61100 

 


Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.
  1. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird beschlossen.
  1. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Folgekostenrechnung:
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