Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme" Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der BEnE GmbH & Co. KG
Vorlage
BÖ/045/2023/XI
Aktenzeichen
622-22/11
Art
Drucksache

Die BEnE GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Dammann. Böhme 18, 29693 Böhme (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 29.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ beantragt. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.

 

Der Vorhabenträger plant den Bau eines Freiflächen-Photovoltaikanlage (kurz: FF-PV) auf dem Flurstück 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme. Das Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich. 

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der FF-PV zu schafffen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Weitergehend ist auf Samtgemeindebene die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes von Nöten.

 

Der Vorhabenträger wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Betreuung und Ausarbeitung des Planverfahrens beauftragen. Bezugnehmend auf die Drucksache BÖ/044/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Ein Entwurf ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

Der städtebauliche Vertag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ entstehen, vom Vorhabenträger getragen werden.

 

Der Vorhabenträger ist der Vertragsentwurf bekannt.

 

 


Anlagen:
Anlage 1 – Antrag (nicht öffentlich)
Anlage 2 – Plangebiet

Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf) (nicht öffentlich)

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Böhme beschließt den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit der BEnE GmbH & Co KG zu schließen.

 

Der Gemeindedirektor wird dazu ermächtigt, alle für den Vertrag erforderlichen Erklärungen abzugeben und einzuholen.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-Keine Folgekosten-