Die BEnE GmbH &
Co. KG, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Dammann. Böhme 18, 29693 Böhme
(nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 29.11.2022 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“
beantragt. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.
Der Vorhabenträger
plant den Bau eines Freiflächen-Photovoltaikanlage (kurz: FF-PV) auf dem
Flurstück 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme. Das Plangebiet ist in der Anlage
2 ersichtlich.
Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der FF-PV zu schafffen ist die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Weitergehend ist
auf Samtgemeindebene die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes von Nöten.
Der Vorhabenträger
wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Betreuung und Ausarbeitung des
Planverfahrens beauftragen. Bezugnehmend auf die Drucksache BÖ/044/2023/XI ist
mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Ein Entwurf
ist in der Anlage 3 beigefügt.
Der städtebauliche
Vertag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage
Böhme“ entstehen, vom Vorhabenträger getragen werden.
Der Vorhabenträger
ist der Vertragsentwurf bekannt.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag (nicht
öffentlich)
Anlage 2 – Plangebiet
Anlage 3 –
Städtebaulicher Vertrag (Entwurf) (nicht öffentlich)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Böhme beschließt den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit der
BEnE GmbH & Co KG zu schließen.
Der Gemeindedirektor
wird dazu ermächtigt, alle für den Vertrag erforderlichen Erklärungen abzugeben
und einzuholen.
Folgekostenrechnung:
-Keine Folgekosten-