Betreff
Entscheidung über Zuwendungen von ortsansässigen Vereinen und Gruppen
Vorlage
HSL/063/2023/XI
Art
Drucksache

Die Gemeinde Häuslingen hat in der Vergangenheit ortsansässigen Vereinen und Gruppen jedes Jahr einen Zuschuss zur Verfügung gestellt. Hierfür war stehts ein Antrag des jeweiligen Vereins bzw. der jeweiligen Gruppe notwendig. Dieses Verfahren verursacht jedoch einen Mehraufwand, sowohl bei dem jeweiligen Verein / der jeweiligen Gruppe als auch bei der Verwaltung, der so nicht notwendig erscheint.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, auf das Antragsverfahren zu verzichten und den Vereinen bzw. Gruppen die Zuwendung auch ohne Vorliegen des Antrages zu gewähren. Den Vereinen bzw. Gruppen, denen im Jahr 2023 eine Zuwendung gewährt werden soll, kann der Anlage entnommen werden.

 


Anlage:

 

-       Förderbeiträge 2023

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, den in der Anlage aufgeführten ortsansässigen Vereinen und Gruppen einen Zuschuss in Höhe des genannten Betrages zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem der Haushalt 2023 der Gemeinde Häuslingen genehmigt ist.

 

Ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss zukünftig nicht mehr gestellt werden.

 


Folgekostenrechnung:

 

Die notwendigen Mittel in Höhe von 1.650 Euro sind im Haushalt 2023 der Gemeinde Häuslingen bereitgestellt.