Betreff
3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Vorlage
SG/076/2023/XI
Aktenzeichen
873
Art
Drucksache

Auf dem Waldfriedhof in Altenwahlingen wird es von der Samtgemeinde Rethem (Aller) im Rahmen der teilanonymen Bestattung im Gedenken an die Verstorbenen angeboten, eine Bronzetafel mit Vor- und Zunamen, sowie dem Geburts- und Sterbedatum anbringen zu lassen. Die Bronzeplatten werden über den Steinmetzbetrieb Borgwardt, Walsrode, bezogen. Den Angehörigen werden die Kosten entsprechend in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Bronzeplatten lagen seit 2020 bei 165,00 € zzgl. MwSt. Wie der Steinmetzbetrieb Borgwardt nun mitteilte, werden die Kosten für die Bronzeplatten ab sofort auf 190,00 € zzgl. MwSt. erhöht. Aufgrund dessen ist die Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) unter dem Punkt 4, Grabstellengebühren b.) Bronzeplatte am zentralen Gedenkstein auf dem Friedhof Altenwahlingen entsprechend von 196,35 € auf 226,10 € anzupassen. Eine Ausfertigung der vorzunehmenden Satzungsänderung ist in der Anlage 1 als Entwurf beigefügt.


Anlagen:

Anlage 1 – 3. Änderung der Friedhofssatzung (Entwurf)

 


Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt die 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der in der Anlage 1 beigefügten vorliegenden Form.

 


Folgekostenrechnung:

-Keine Folgekosten-