Fabian Lohse wurde
auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bosse am 28.03.2017 zum
stellvertr. Ortsbrandmeister gewählt. Aufgrund von fehlenden Lehrgängen wurde
ihm die Funktion zunächst kommissarisch übertragen. Mit Ratsbeschluss vom
20.03.2019 (SG/008/2019) wurde er dann, nachdem er die Voraussetzungen
erfüllte, in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertr. Ortsbrandmeister bis
zum 27.03.2023 berufen.
Diese Befristung auf den 27.03.2023 war nicht korrekt, da die Zeit einer kommissarischen Wahrnehmung der Funktion nicht auf die sechsjährige Dauer des Ehrenbeamtenverhältnisses angerechnet werden darf und eine Über- oder Unterschreitung der Berufungsdauer nicht zulässig ist. Mit Berufung am 20.03.2019 wäre das Ehrenbeamtenverhältnis richtigerweise bis zum 19.03.2025 zu befristen.
Anlagen:
keine
Beschluss:
Die Berufung des stellvertr. Ortsbrandmeisters Fabian Lohse vom 20.03.2019 in das Ehrenbeamtenverhältnis in der Ortsfeuerwehr Bosse ist auf den 19.03.2025 zu befristen. Herr Fabian Lohse hat dann die Berufungsdauer von sechs Jahren erfüllt.
Folgekostenrechnung:
Die Funktionsträgerinnen und
-träger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten Entschädigungen entsprechend der
Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der ehrenamtlichen
Tätigen in der Samtgemeinde Rethem (Aller)