Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Freiflächen-Photovoltaikanlage", hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
SG/074/2023/XI
Art
Drucksache

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet in der Stadt Rethem (Aller) beschlossen. Der Vorentwurf des geänderten Flächennutzungsplanes nebst Begründung sowie Brutvögeluntersuchung und Netzverträglichkeitsprüfung ist in den Anlagen 1 bis 6 beigefügt.

 

Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dem vom Planungsbüro H&P Ingenieure GmbH, 30880 Laatzen, vorliegenden Vorentwurf nebst Begründung zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

-       Anlage 1: Vorentwurf 18. Änderung FNP

-       Anlage 2: Darstellung des rechtswirksamen und des geänderten FNP

-       Anlage 3: Vorentwurf Begründung Änderung FNP

-       Anlage 4: Untersuchung der Brutvögel im Rahmen der Planung einer PV-Anlage in Rethem im Jahr 2022

-       Anlage 5: Karte zur Untersuchung der Brutvögel

-       Anlage 6: Netzverträglichkeitsprüfung Avacon

 


Beschluss:

 

  1. Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 “Freiflächen-Photovoltaikanlage” nebst Begründung wird zugestimmt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Folgekostenrechnung:

 

Keine.