In den Ortsteilen der Gemeinde Frankenfeld gibt es jeweils ein Dorfgemeinschaftshaus. In den Dorfgemeinschaftshäusern in Bosse und Frankenfeld sind gleichzeitig auch die Ortsfeuerwehren untergebracht.

 

Um das kulturelle und soziale Leben in den Dörfern zu fördern, stellt die Gemeinde Frankenfeld jeweils den örtlichen Vereinen die Dorfgemeinschaftshäuser zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung.

 

Die Samtgemeinde übernimmt dabei für die Feuerwehren die Betriebskostenanteile. Dieser Anteil wurde vertraglich auf 50 % festgelegt.

 

Für das Dorfgemeinschaftshaus in Frankenfeld existiert ein Nutzungsvertrag mit dem Schützenverein Frankenfeld von 1914 e. V. in welchem vereinbart worden ist, dass dem Schützenverein die in einer Grundrisskarte gekennzeichneten Räume unentgeltlich zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen werden (§ 1 Abs. 1 des Nutzungsvertrages).

Dem Schützenverein sollte hiermit ermöglicht werden dem Schießsport und dem sozialen und kulturellen Austausch nachzukommen. Die Gemeinde Frankenfeld unterstützt dieses ausdrücklich.

 

Weiterhin wurde zwischen dem Schützenverein Frankenfeld und der Gemeinde Frankenfeld vereinbart, dass eine gesonderte Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld geschlossen wird (§ 1 Abs. 3 des Nutzungsvertrages).

In der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten (§ 3 der Betriebskostenvereinbarung) für die Nutzung des DGH Frankenfeld wurde festgelegt, dass die Gemeinde einzig für die Versicherung des Gebäudes der Rechnungsempfänger ist. Der Schützenverein trägt die Betriebskosten in voller Höhe und geht hier in Vorleistung. Um den Schützenverein aber nicht zu überfordern und mit den Betriebskosten alleine zu lassen, da auch gemeindliche Nutzungen erfolgen, hat man sich darauf geeinigt, dass die Gemeinde 50 % der Betriebskosten umgehend an den Verein überweist (§ 4 der Betriebskostenvereinbarung).

 

Weiterhin wurde gem. § 5 der Betriebskostenvereinbarung ein freiwilliger Zuschuss der Gemeinde Frankenfeld vereinbart, um den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die Dorfgemeinschaft zu unterstützen. Dieser Zuschuss geht über den Nutzungsanteil der Feuerwehr hinaus, beträgt seit je her 800 € und wird als Betriebskostenzuschuss für Dorfgemeinschaftshaus gewährt.

 

Der Schützenverein Frankenfeld, vertreten durch seinen Vorstand ist aufgrund der sich stark erhöhenden Energiekosten, sowie der sonstigen Betriebskosten, die mit dem Betrieb des Gebäudes in Verbindung hängen auf die Gemeinde Frankenfeld, namentlich den Bürgermeister Wöhlk und den Gemeindedirektor Fahrenholz zugegangen und bat die Betriebskostenverteilung und den Zuschuss zu überdenken.

In persönlichen Gesprächen wurde glaubhaft dargelegt, dass der Verein bei den derzeitigen Preiserhöhungen eine nicht unerhebliche Mehrbelastung stemmen muss. Die Finanzierung des Vereins gerät hierdurch stark in Schieflage. Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Gemeinde Vereine mit zurzeit schwieriger Finanzausstattung über Wasser zu halten. Aber es gibt auch eine soziale und kulturelle Komponente die nicht vernachlässigt werden kann. Um auch langfristig die Vereinskultur und das Dorfleben zu erhalten und zu stärken wurde vereinbart dem Rat der Gemeinde Frankenfeld eine Änderung der zwischen der Gemeinde Frankenfeld und dem Schützenverein Frankenfeld e. V. geschlossenen Vereinbarung anzuraten. Insbesondere der Zuschuss aus § 5 der Betriebskostenvereinbarung wurde seit Bestehen nicht mehr an die allgemeine Entwicklung angepasst.

 

Es sollten zwei Anpassungen der Betriebskostenvereinbarung vorgenommen werden.

 

Eine Änderung ist in § 4 vorzunehmen.

 

Bestehende Fassung: „Die Gemeinde überweist 50% der Betriebskosten umgehend an den Verein.“

 

Neue Fassung: „Die Gemeinde überweist 60% der Betriebskosten umgehend an den Verein.“

 

In § 5 sind zwei Anpassung vorzunehmen.

 

Bestehende Fassung: „Die Gemeinde unterstützt den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die Dorfgemeinschaft, indem sie ihm über den Nutzungsanteil der Feuerwehr hinaus einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 800 € für die Betriebskosten des Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung stellt.“

 

Neue Fassung: „Die Gemeinde unterstützt den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die Dorfgemeinschaft, indem sie ihm über den Nutzungsanteil der Feuerwehr hinaus einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 1.100 € für die Betriebskosten des Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung stellt. “

 

Weiterhin ist ein neuer Satz aufzunehmen, der am Ende des § 5 platziert wird, mit folgendem Wortlaut:

„Der Zuschuss ist alle 2 Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu überprüfen; einen Rechtsanspruch auf Erhöhung des Zuschusses gibt es nicht. Eine Erhöhung muss zudem in einer Änderung der Vereinbarung festgehalten werden.“ 

 

Der bestehende Nutzungsvertrag, inkl. 1. Änderungsvertrag, sowie die bestehende Betriebskostenvereinbarung sind in der Anlage zu dieser Drucksache enthalten.

 


Anlagen:

 

-       Vertrag über die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Frankenfeld vom 19.10.2009

-       1. Änderungsvertrag zum Vertrag über die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Frankenfeld vom 19.10.2009

-       Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld vom 29.04.2016

-       1. Änderung über die Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld (Entwurf)

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt die Betriebskostenvereinbarung anzupassen. Die Paragraphen 4 und 5 der Betriebskostenvereinbarung sind entsprechend der o. a. neuen Fassungen, bzw. Ergänzungen zu vereinbaren. Der Gemeindedirektor wird beauftragt diese Änderung der Vereinbarung mit dem Schützenverein Frankenfeld von 1914 e. V. vertraglich festzuhalten. 

 

 


Folgekostenrechnung:
Es werden 300 € an einmaligen Kosten jedes Jahr zusätzlich erwartet. Zudem werden noch weitere rd. 200 € an Kosten auftreten. Somit entstehen jeweils ca. 500 € zusätzliche Kosten in den Folgejahren.