In den Ortsteilen
der Gemeinde Frankenfeld gibt es jeweils ein Dorfgemeinschaftshaus. In den
Dorfgemeinschaftshäusern in Bosse und Frankenfeld sind gleichzeitig auch die
Ortsfeuerwehren untergebracht.
Um das kulturelle
und soziale Leben in den Dörfern zu fördern, stellt die Gemeinde Frankenfeld
jeweils den örtlichen Vereinen die Dorfgemeinschaftshäuser zur eigenen
Bewirtschaftung zur Verfügung.
Die Samtgemeinde
übernimmt dabei für die Feuerwehren die Betriebskostenanteile. Dieser Anteil
wurde vertraglich auf 50 % festgelegt.
Für das
Dorfgemeinschaftshaus in Frankenfeld existiert ein Nutzungsvertrag mit dem
Schützenverein Frankenfeld von 1914 e. V. in welchem vereinbart worden ist,
dass dem Schützenverein die in einer Grundrisskarte gekennzeichneten Räume
unentgeltlich zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen werden (§ 1 Abs. 1 des
Nutzungsvertrages).
Dem Schützenverein
sollte hiermit ermöglicht werden dem Schießsport und dem sozialen und
kulturellen Austausch nachzukommen. Die Gemeinde Frankenfeld unterstützt dieses
ausdrücklich.
Weiterhin wurde
zwischen dem Schützenverein Frankenfeld und der Gemeinde Frankenfeld
vereinbart, dass eine gesonderte Vereinbarung über die Verteilung der
Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld geschlossen wird (§ 1 Abs. 3
des Nutzungsvertrages).
In der Vereinbarung
über die Verteilung der Betriebskosten (§ 3 der Betriebskostenvereinbarung) für
die Nutzung des DGH Frankenfeld wurde festgelegt, dass die Gemeinde einzig für
die Versicherung des Gebäudes der Rechnungsempfänger ist. Der Schützenverein
trägt die Betriebskosten in voller Höhe und geht hier in Vorleistung. Um den
Schützenverein aber nicht zu überfordern und mit den Betriebskosten alleine zu
lassen, da auch gemeindliche Nutzungen erfolgen, hat man sich darauf geeinigt,
dass die Gemeinde 50 % der Betriebskosten umgehend an den Verein überweist (§ 4
der Betriebskostenvereinbarung).
Weiterhin wurde gem.
§ 5 der Betriebskostenvereinbarung ein freiwilliger Zuschuss der Gemeinde
Frankenfeld vereinbart, um den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die
Dorfgemeinschaft zu unterstützen. Dieser Zuschuss geht über den Nutzungsanteil
der Feuerwehr hinaus, beträgt seit je her 800 € und wird als
Betriebskostenzuschuss für Dorfgemeinschaftshaus gewährt.
Der Schützenverein
Frankenfeld, vertreten durch seinen Vorstand ist aufgrund der sich stark
erhöhenden Energiekosten, sowie der sonstigen Betriebskosten, die mit dem
Betrieb des Gebäudes in Verbindung hängen auf die Gemeinde Frankenfeld,
namentlich den Bürgermeister Wöhlk und den Gemeindedirektor Fahrenholz
zugegangen und bat die Betriebskostenverteilung und den Zuschuss zu überdenken.
In persönlichen
Gesprächen wurde glaubhaft dargelegt, dass der Verein bei den derzeitigen
Preiserhöhungen eine nicht unerhebliche Mehrbelastung stemmen muss. Die
Finanzierung des Vereins gerät hierdurch stark in Schieflage. Grundsätzlich ist
es nicht Aufgabe der Gemeinde Vereine mit zurzeit schwieriger Finanzausstattung
über Wasser zu halten. Aber es gibt auch eine soziale und kulturelle Komponente
die nicht vernachlässigt werden kann. Um auch langfristig die Vereinskultur und
das Dorfleben zu erhalten und zu stärken wurde vereinbart dem Rat der Gemeinde
Frankenfeld eine Änderung der zwischen der Gemeinde Frankenfeld und dem
Schützenverein Frankenfeld e. V. geschlossenen Vereinbarung anzuraten.
Insbesondere der Zuschuss aus § 5 der Betriebskostenvereinbarung wurde seit
Bestehen nicht mehr an die allgemeine Entwicklung angepasst.
Es sollten zwei
Anpassungen der Betriebskostenvereinbarung vorgenommen werden.
Eine Änderung ist in
§ 4 vorzunehmen.
Bestehende Fassung:
„Die Gemeinde überweist 50% der Betriebskosten umgehend an den Verein.“
Neue Fassung: „Die
Gemeinde überweist 60% der Betriebskosten umgehend an den Verein.“
In § 5 sind zwei
Anpassung vorzunehmen.
Bestehende Fassung:
„Die Gemeinde unterstützt den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die
Dorfgemeinschaft, indem sie ihm über den Nutzungsanteil der Feuerwehr hinaus
einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 800 € für die Betriebskosten des
Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung stellt.“
Neue Fassung: „Die
Gemeinde unterstützt den Verein bei seiner ehrenamtlichen Arbeit für die
Dorfgemeinschaft, indem sie ihm über den Nutzungsanteil der Feuerwehr hinaus
einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 1.100 € für die Betriebskosten
des Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung stellt. “
Weiterhin ist ein
neuer Satz aufzunehmen, der am Ende des § 5 platziert wird, mit folgendem
Wortlaut:
„Der Zuschuss ist
alle 2 Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu überprüfen; einen Rechtsanspruch auf
Erhöhung des Zuschusses gibt es nicht. Eine Erhöhung muss zudem in einer
Änderung der Vereinbarung festgehalten werden.“
Der bestehende
Nutzungsvertrag, inkl. 1. Änderungsvertrag, sowie die bestehende
Betriebskostenvereinbarung sind in der Anlage zu dieser Drucksache enthalten.
Anlagen:
- Vertrag über die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Frankenfeld vom 19.10.2009
- 1. Änderungsvertrag zum Vertrag über die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Frankenfeld vom 19.10.2009
- Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld vom 29.04.2016
- 1. Änderung über die Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Frankenfeld (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Frankenfeld beschließt die Betriebskostenvereinbarung anzupassen. Die
Paragraphen 4 und 5 der Betriebskostenvereinbarung sind entsprechend der o. a.
neuen Fassungen, bzw. Ergänzungen zu vereinbaren. Der Gemeindedirektor wird
beauftragt diese Änderung der Vereinbarung mit dem Schützenverein Frankenfeld
von 1914 e. V. vertraglich festzuhalten.
Folgekostenrechnung:
Es werden 300 € an einmaligen
Kosten jedes Jahr zusätzlich erwartet. Zudem werden noch weitere rd. 200 € an
Kosten auftreten. Somit entstehen jeweils ca. 500 € zusätzliche Kosten in den
Folgejahren.