Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan
stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und
Auszahlungen.
Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist
ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die
Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.
Diese Verpflichtung gilt ebenfalls erfüllt, wenn ein Fehlbetrag im
ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses und
umgekehrt ausgeglichen werden kann oder der voraussichtliche Fehlbetrag mit
vorhandenen Überschussrücklagen verrechnet werden kann. (§ 110 Abs. 5 NKomVG).
Daneben sind gem. § 110 Abs. 4 NKomVG die Liquidität und die
Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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der ordentlichen
Erträge auf |
815.300 € |
der ordentlichen
Aufwendungen auf |
1.079.300 € |
der
außerordentlichen Erträge auf |
0 € |
der
außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 € |
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festgesetzt. Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Er weist im
ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 264.000 € aus. Dieses Defizit
wird nicht aus Überschussrücklagen gedeckt werden können. Der Haushalt gilt
demnach als nicht ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 771.900 € und
Auszahlungen von 954.800 € verfügen. Die liquiden Mittel werden damit
voraussichtlich um 182.900 € abnehmen. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief
sich am 31.12.2022 auf -442.937,77 €. Die Gemeinde Häuslingen verfügt im Rahmen
einer Kontogemeinschaft auf Samtgemeindeebene über liquide Mittel.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 700.000 €
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen
Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 420 v. H.
Grundsteuer B 420
v. H.
Gewerbesteuer 370 v.
H.
Auf die Aufstellung
eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nicht verzichtet werden, da der
Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG nicht
ausgeglichen ist. Eine Überschuldung ist gem. § 110 Abs. 8 NKomVG nicht
abzubauen, da grds. Überschüsse aus Vorjahren existieren. Es muss aber
gleichwohl eine drohende Überschuldung für die Zukunft abgewendet werden.
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen
veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für
die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der
heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnisplanung werden
für die Jahre 2024 – 2026 defizitäre Haushalte vorgelegt werden. Im Rahmen der
Finanzplanung werden für die Jahre 2024 – 2026 jeweils Haushalte mit
Liquiditätsabflüssen vorgelegt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahre
2027 wieder ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden können.
Anlagen:
- Haushaltsplan Häuslingen 2023
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
1. |
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird
zugestimmt. |
2. |
Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis
2026 wird beschlossen. |
3. |
Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die
Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen. |
4. Das Haushaltssicherungskonzept des Jahres
2023 wird beschlossen.
Folgekostenrechnung:
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