Betreff
Haushalt 2023
Vorlage
HSL/061/2023/XI
Aktenzeichen
912-11/2023
Art
Drucksache

Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen Er­geb­nis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordent­lichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegen­über. Der Finanz­haus­­halt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Auf­wen­dungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­be­trag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.

Diese Verpflichtung gilt ebenfalls erfüllt, wenn ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses und umgekehrt ausgeglichen werden kann oder der voraussichtliche Fehlbetrag mit vorhandenen Überschussrücklagen verrechnet werden kann. (§ 110 Abs. 5 NKomVG).

Daneben sind gem. § 110 Abs. 4 NKomVG die Liquidität und die Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

815.300 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.079.300 €

der außerordentlichen Erträge auf

0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

festgesetzt. Der Haushalt 2023 ist damit nicht ausgeglichen. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 264.000 € aus. Dieses Defizit wird nicht aus Überschussrücklagen gedeckt werden können. Der Haushalt gilt demnach als nicht ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 771.900 € und Auszahlungen von 954.800 € verfügen. Die liquiden Mittel werden damit voraussichtlich um 182.900 € abnehmen. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief sich am 31.12.2022 auf -442.937,77 €. Die Gemeinde Häuslingen verfügt im Rahmen einer Kontogemeinschaft auf Samtgemeindeebene über liquide Mittel.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind nicht vorgesehen.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Der Höchst­betrag für die Liquiditätskredite wird auf 700.000 € festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A                 420 v. H.

Grundsteuer B                 420 v. H.

Gewerbesteuer                370 v. H.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nicht verzichtet werden, da der Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG nicht ausgeglichen ist. Eine Überschuldung ist gem. § 110 Abs. 8 NKomVG nicht abzubauen, da grds. Überschüsse aus Vorjahren existieren. Es muss aber gleichwohl eine drohende Überschuldung für die Zukunft abgewendet werden.ausHa

 

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms aufgelistet.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis­­planung werden für die Jahre 2024 – 2026 defizitäre Haushalte vorgelegt werden. Im Rahmen der Finanzplanung werden für die Jahre 2024 – 2026 jeweils Haushalte mit Liquiditätsabflüssen vorgelegt werden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahre 2027 wieder ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden können.

 


Anlagen:

 

-       Haushaltsplan Häuslingen 2023

-       Aufstellung Produkt 61100

 


Beschluss:

 

1.

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2023 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.

2.

Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird beschlossen.

3.

Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

 4.   Das Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2023 wird beschlossen.

 


Folgekostenrechnung:
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