Die Mittel, die im
Haushalt 2022 für den Rückbau und das Bohren der Feuerlöschbrunnen eingeplant
wurden, sind auf Grundlage des letzten Angebotes des Unternehmens, dass 2021
die Bohrungen ausgeführt hat sowie zusätzlich unter Berücksichtigung einer
Preissteigerung ermittelt gewesen.
Im Haushalt 2022 waren auf dieser Grundlage für die
Erneuerung der Feuerlöschbrunnen Kosten in Höhe von 12.000,00 Euro unter der
Maßnahmen-Nummer 126001101 (Produktkonto 12600.7871000) vorgesehen. Aufgrund
anderer notwendiger Beschaffungen für die Feuerwehr und dadurch erfolgter
überplanmäßiger Auszahlungen stehen jedoch unter diesem Produktkonto nur noch
4.502,77 Euro zur Verfügung. Das Vergabeverfahren wurde bereits in 2022
gestartet. Der nun zu vergebende Auftrag beläuft sich jedoch auf 17.868,09
Euro. Hier muss aber zwischen dem Rückbau und dem Neubau der Brunnen
differenziert werden, da nicht am selben Standort ein neuer Brunnen gebohrt
wird. Somit können die Rückbaukosten i. H. v. 2.737 € nicht investiv werden und
stellen Aufwand dar. Es verbleiben damit investive Kosten i. H. v. 15.131,09 €.
Damit der Auftrag vergeben werden kann, muss eine überplanmäßige Bereitstellung
der Mittel beschlossen werden. Unter dem Produktkonto 12600.7831100 stehen noch
ausreichend Mittel in Höhe von 31.500,00 Euro zur Verfügung.
Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen,
die überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 10.628,32 € aus diesen Mitteln zu
veranlassen. Nach Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung sind die
10.628,32 € und die noch freien 4.502,77 € entsprechend gem. § 20 KomHKVO nach
2023 zu übertragen, da die Investition in 2022 begonnen wurde und in 2023
beendet wird.
Die Rückbaukosten der Brunnen sind ebenfalls
überplanmäßig bereitzustellen. Hier können aus dem Produktkonto 12600.4211000
die angesprochenen 2.737,- € für diese Maßnahme bereitgestellt werden. Die
Mittel sind für das Produktkonto 12600.4212000 bereitzustellen und dann nach
2023 zu übertragen.
Hinweis:
Gemäß des derzeit gültigen Delegationsbeschlusses entscheidet über die
überplanmäßige Auszahlung der Samtgemeindeausschuss.
Lt.
Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes muss der Delegationsbeschluss hinsichtlich
der Entscheidung über über- und außerplanmäßigen Ausgaben angepasst werden.
Eine Zuständigkeit des Samtgemeindeausschusses wird hier nicht gesehen, da
dieses gesetzlich nicht vorgesehen ist. Insoweit hat hier der Rat zu
entscheiden, da die Summe als nicht unerheblich anzusehen ist. Bei
unerheblichen Beträgen kann der Samtgemeindebürgermeister entscheiden.
Insofern wird der Delegationsbeschluss im nächsten Sitzungslauf angepasst werden.
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt die überplanmäßige Auszahlung von 10.628,32 Euro für die Herstellung
von zwei Feuerlöschbrunnen. Die dafür benötigten investiven Mittel werden dem
Produktkonto 12600.7831100 entnommen.
Weiterhin werden für die Rückbaukosten der Feuerlöschbrunnen überplanmäßig 2.737,- € zur Verfügung gestellt, die dem Produktkonto 12600.4211000 entnommen werden.
Folgekostenrechnung:
Die investiven
Mittel für die Mehrkosten in Höhe von 10.628,32 Euro sind unter dem
Produktkonto 12600.7831100 vorhanden.
Die Mehrkosten im Aufwandsbereich unter dem Produktkonto 12600.4211000 sind ebenfalls vorhanden.