Betreff
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Rückbau und die Herstellung von zwei Feuerlöschbrunnen
Vorlage
SG/073/2023/XI
Art
Drucksache

Die Mittel, die im Haushalt 2022 für den Rückbau und das Bohren der Feuerlöschbrunnen eingeplant wurden, sind auf Grundlage des letzten Angebotes des Unternehmens, dass 2021 die Bohrungen ausgeführt hat sowie zusätzlich unter Berücksichtigung einer Preissteigerung ermittelt gewesen.

 

Im Haushalt 2022 waren auf dieser Grundlage für die Erneuerung der Feuerlöschbrunnen Kosten in Höhe von 12.000,00 Euro unter der Maßnahmen-Nummer 126001101 (Produktkonto 12600.7871000) vorgesehen. Aufgrund anderer notwendiger Beschaffungen für die Feuerwehr und dadurch erfolgter überplanmäßiger Auszahlungen stehen jedoch unter diesem Produktkonto nur noch 4.502,77 Euro zur Verfügung. Das Vergabeverfahren wurde bereits in 2022 gestartet. Der nun zu vergebende Auftrag beläuft sich jedoch auf 17.868,09 Euro. Hier muss aber zwischen dem Rückbau und dem Neubau der Brunnen differenziert werden, da nicht am selben Standort ein neuer Brunnen gebohrt wird. Somit können die Rückbaukosten i. H. v. 2.737 € nicht investiv werden und stellen Aufwand dar. Es verbleiben damit investive Kosten i. H. v. 15.131,09 €. Damit der Auftrag vergeben werden kann, muss eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel beschlossen werden. Unter dem Produktkonto 12600.7831100 stehen noch ausreichend Mittel in Höhe von 31.500,00 Euro zur Verfügung.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 10.628,32 € aus diesen Mitteln zu veranlassen. Nach Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung sind die 10.628,32 € und die noch freien 4.502,77 € entsprechend gem. § 20 KomHKVO nach 2023 zu übertragen, da die Investition in 2022 begonnen wurde und in 2023 beendet wird.

 

Die Rückbaukosten der Brunnen sind ebenfalls überplanmäßig bereitzustellen. Hier können aus dem Produktkonto 12600.4211000 die angesprochenen 2.737,- € für diese Maßnahme bereitgestellt werden. Die Mittel sind für das Produktkonto 12600.4212000 bereitzustellen und dann nach 2023 zu übertragen.

 

Hinweis: Gemäß des derzeit gültigen Delegationsbeschlusses entscheidet über die überplanmäßige Auszahlung der Samtgemeindeausschuss.

Lt. Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes muss der Delegationsbeschluss hinsichtlich der Entscheidung über über- und außerplanmäßigen Ausgaben angepasst werden. Eine Zuständigkeit des Samtgemeindeausschusses wird hier nicht gesehen, da dieses gesetzlich nicht vorgesehen ist. Insoweit hat hier der Rat zu entscheiden, da die Summe als nicht unerheblich anzusehen ist. Bei unerheblichen Beträgen kann der Samtgemeindebürgermeister entscheiden.

Insofern wird der Delegationsbeschluss im nächsten Sitzungslauf angepasst werden.

 


 

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die überplanmäßige Auszahlung von 10.628,32 Euro für die Herstellung von zwei Feuerlöschbrunnen. Die dafür benötigten investiven Mittel werden dem Produktkonto 12600.7831100 entnommen.

Weiterhin werden für die Rückbaukosten der Feuerlöschbrunnen überplanmäßig 2.737,- € zur Verfügung gestellt, die dem Produktkonto 12600.4211000 entnommen werden.

 


Folgekostenrechnung:

 

Die investiven Mittel für die Mehrkosten in Höhe von 10.628,32 Euro sind unter dem Produktkonto 12600.7831100 vorhanden.

Die Mehrkosten im Aufwandsbereich unter dem Produktkonto 12600.4211000 sind ebenfalls vorhanden.