Betreff
Änderung der Gebührenordnung sowie des Mietvertrages für den Burghof der Stadt Rethem (Aller)
Vorlage
RE/082/2023/XI
Art
Drucksache
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Stadt Rethem (Aller) ist Eigentümerin des Burghofes. Einige Bereiche der Betreuung, wie zum Beispiel die Vermietung des Burghofes, wurden wiederum an den Burghof Rethem e.V. übertragen. In dem Zuge tritt der Verein gegenüber Dritten auch als Vermieterin auf und unterschreibt die entsprechenden Mietverträge.

Der derzeitige Muster-Mietvertrag ist schon etwas älter und laut dem Verein nicht mehr zeitgemäß. Daraufhin hat der Verein einen neuen Muster-Mietvertrag entworfen (siehe Anlage 1). Auch die Gebührenordnung, welche Bestandteil der Satzung über die Benutzung des Burghofes ist, wurde entsprechend angepasst (siehe Anlage 2). Da die Stadt jedoch Eigentümerin des Burghofes ist, muss sie dem neuen Mietvertrag zustimmen sowie die Änderung der Satzung zum Austausch der Gebührenordnung erlassen.

Der bisherige Mietvertrag ist als Anlage 3 und die entsprechende Gebührenordnung ist als Anlage 4 dieser Drucksache beigefügt.

Im Bereich der Gebührenordnung gibt es nur zwei wesentliche Änderungen. Neben einer geringen Vergünstigung der Miete für langjährige Vereinsmitglieder wurden die Gebührenbereiche 2 und 3 angepasst. So sollen zukünftig für die Nutzung der Teeküche und des Mobiliars keine Gebühren mehr erhoben werden. Der Gebührenbereich 3 (Kosten für eingesetztes Personal für Zusatzleistungen nach dem Gebührenbereich 2) ist zudem komplett entfallen. Die übrigen Änderungen in der Gebührenordnung sind rein deklaratorischer Natur.

Der Mietvertrag selbst ist zum einen formell überarbeitet worden. Hierzu gehört, dass jeder Paragraph eine entsprechende Überschrift erhalten hat. Zu den anderen wesentlichen Änderungen gehört, dass die Anzahl von Gästen auf das baurechtlich erlaubte Maximum erhöht wurde. Darüber hinaus wurde der Mietvertrag so angepasst, dass er den Änderungen in der Gebührenordnung entspricht. Hierbei ist zu erwähnen, dass der entfallene Gebührenbereich 3 sich nun im § 2 Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 wiederfindet. Darüber hinaus wurde das Nutzungsrecht dahingehend geändert, als dass Energiekosten „im üblichen Rahmen“ in der Miete bereits enthalten sind und nur bei einer Veranstaltung mit erkennbar hohem Energieverbrauch eine zusätzliche Pauschale zu entrichten ist. Die übrigen Änderungen sind wieder deklaratorischer Natur.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geplanten Änderungen im Mietvertrag. Insbesondere das Wegfallen der Gebühren für die Nutzung der Teeküche und des Mobiliars erscheint aus Sicht der Verwaltung logisch, da ohne Mobiliar, und regelmäßig auch ohne Teeküche, eine Anmietung der Räumlichkeiten überhaupt keinen Sinn ergeben würde. Daher sollten diese Gebühren im normalen Mietpreis enthalten sein. Gleichzeitig wird dem Verein so gesonderter Abrechnungsaufwand erspart. Dass die dadurch entfallenden Gebühren nicht zu dem bisherigen Mietpreis hinzugerechnet werden ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der derzeitigen Miethöhe angemessen.


Anlagen:

-       Anlage 1: Burghofverein - Mietvertrag überarbeitet

-       Anlage 2: Burghofverein - Gebührenordnung überarbeitet

-       Anlage 3: bisheriger Mietvertrag

-       Anlage 4: bisherige Gebührenordnung


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt:

  1. die Änderung der Anlage 2 der Satzung über die Benutzung des Burghofes Rethem (Aller) und
  2. den Mietvertrag für den Burghof

jeweils in der vorliegenden Form gemäß den Anlagen 1 und 2 dieser Drucksache.


Folgekostenrechnung:

Keine.