Betreff
Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Samtgemeinde Rethem, hier: Schaffung von Betreuungsplätzen durch den Neubau einer Krippe
Vorlage
RE/081/2023/XI
Art
Drucksache

In der Samtgemeinde Rethem gibt es zurzeit drei Kindertagesstätten mit insgesamt sieben Gruppen. Die Kindertagesstätten in Häuslingen und Böhme haben jeweils eine altersübergreifende Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen. Hinzu kommt die „Rethemer Arche“ in der Stadt Rethem mit insgesamt fünf Gruppen, wobei es zwei Regelgruppen mit 25 Betreuungsplätzen, zwei integrative Gruppen mit 18 Betreuungsplätzen und eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen gibt. Insgesamt werden derzeit 145 Kinder in den drei Einrichtungen betreut.

 

Bereits seit längerem gibt es jedoch einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Insbesondere der Bereich der Kinder unter drei Jahren ist davon stark betroffen. Mit Stand 01.10.2022 (Erhebungszeitraum des Landkreises für die Landesstatistik) gab es 114 Kinder unter drei Jahren in der Samtgemeinde Rethem. Von diesen 114 Kindern konnten 15 Kinder in der Krippe betreut werden. Weitere acht Kinder sind in den altersübergreifenden Gruppen in Böhme und Häuslingen in der Betreuung was einer Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von ca. 20 % entspricht. Die Besonderheit des § 7 der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) sorgt zudem dafür, dass Plätze von Kindern unter drei Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe doppelt gezählt werden müssen, sobald mehr als drei Kinder unter drei Jahren in einer Gruppe sind. Dadurch kann es zu der Situation kommen, dass nicht alle theoretisch möglichen Betreuungsplätze (151) auch tatsächlich genutzt werden können und auch nicht mehr genug Plätze für Kinder über drei Jahren zur Verfügung stehen.

 

Insgesamt sorgt diese Situation dafür, dass zuletzt einer zweistelligen Anzahl von Kindern nur verspätet, bzw. einer niedrigen zweistelligen Anzahl an Kindern überhaupt kein Betreuungsplatz zugewiesen werden konnte. Darüber hinaus ist der Verwaltung bekannt, dass einzelne Kinder aufgrund der mangelhaften Platzsituation gar nicht erst für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Da sich der Bedarf an einer möglichst frühen Betreuung von Kindern, auch von Kindern unter drei Jahren, nach derzeitigem Kenntnisstand zudem nicht verringern, sondern weiter erhöhen wird, müssen zwingend zusätzliche Betreuungsplätze in Form von zwei neuen Gruppen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

Dies wird auch durch die Bedarfserhebung des Landkreises gestützt, die für die kommenden Jahre einen Bedarf von 36 Krippenplätzen sowie 131 Kindergartenplätzen ermittelt hat.

Bei Beibehaltung der altersgemischten Gruppen in Böhme und Häuslingen sind demnach mindestens 11 Krippenplätze sowie 15 Kindergartenplätze, bei Umwandlung der altersgemischten Gruppen in reine Kindergartengruppen mindestens 21 Krippenplätze zu schaffen. In beiden Fällen ist das Resultat ein Aufwuchs von zwei Gruppen. Zudem gibt die Verwaltung zu bedenken, dass in den kommenden Jahren Wohnraum für, je nach Bebauung, 60-100 Haushalte entsteht und damit der Bedarf an Kinderbetreuung weiter wachsen wird.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten die Grundlagen zur Erweiterung des Betreuungsangebotes, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ermittelt und den fünf Ratsgremien in der Samtgemeinde Rethem präsentiert. Dabei wurden zwei Varianten zur Erweiterung des Betreuungsangebotes untersucht:

 

  1. An- und Umbau der Kindertagesstätten in Böhme & Groß Häuslingen
  2. Neubau einer Kindertagesstätte an einem noch zu definierenden Ort

 

Beide Varianten der Erweiterung des Betreuungsangebotes sind dabei mit Vor- und Nachteilen behaftet.

 

Bei einem An- und Umbau der Kindertagesstätten in Böhme & Groß Häuslingen wird mit Gesamtkosten von bis zu 1,15 Millionen Euro gerechnet. Hierbei ist bereits ein großzügiger Puffer für die Unterbringungskosten in Behelfscontainern während der Bauphasen vorgesehen, sodass sich diese Summe bei einer günstigeren Alternative noch verringern könnte. Davon abzuziehen wären nach derzeitigem Stand noch Fördermittel in Höhe von ca. 320.000 Euro, sodass sich die Gesamtkosten für die Maßnahmen auf ca. 800.000 € belaufen würden.

 

Bei einem Neubau einer Kindertagesstätte für zwei Gruppen wird wiederum mit Baukosten von ca. 1,62 Millionen Euro gerechnet. Davon abzuziehen wären noch Fördermittel in derzeitiger Höhe von ca. 540.000 Euro, sodass sich die reinen Baukosten auf ca. 1,08 Millionen Euro belaufen würden. Für den Fall, dass der Bau nicht auf einem gemeindeeigenen Grundstück realisiert werden kann, sind bei dieser Variante jedoch noch zusätzliche Kosten für den Grundstückskauf fällig. Je nach Lage wird hierfür mit Kosten von bis zu 400.000 Euro gerechnet. Sollte ein Grundstückskauf erforderlich werden wird mit einem Gesamtvolumen der Maßnahme von ca. 1,48 Millionen Euro gerechnet.

 

Finanziell betrachtet wäre nach derzeitigem Stand der An- und Umbau der Kindertagesstätten vorteilhafter. Hinzu kommt, dass die beiden Standorte eine zweite Gruppe erhalten würden, sodass Kinder ab dem Krippenalter in einer Gruppe verbleiben könnten. Darüber hinaus wäre an jedem Standort mehr Personal vorhanden, welches sich im Einzelfall besser unterstützen kann.

 

Von Nachteil wäre jedoch, dass beide Kindertagesstätten ihren Bewegungs- und Differenzierungsraum verlieren würden und jede Gruppe nur noch den jeweiligen Gruppenraum hätte. In Böhme müsste zudem eine Gruppe im Obergeschoss untergebracht werden; Der Zugang hierzu wäre jedoch nicht inklusionsgerecht. Aufgrund der beengten Verhältnisse auf den beiden Grundstücken könnten die notwendigen Anbauten zudem nicht optimal durchgeführt werden. Dies hätte z.B. zur Folge, dass sich die Belichtung des Gruppenraumes stark verschlechtert oder nur bedingt 15 Kinder in einen Ruheraum untergebracht werden können. Hinzu kommt, dass während der Bauphasen die Einrichtungen zeitweise geschlossen und woanders untergebracht werden müssten. Sollte die Unterbringung aufgrund der Platzverhältnisse nicht am vorhandenen Außengelände möglich sein müsste ein zusätzliches Außengelände geschaffen werden. Diese Kosten sind in der bisherigen Ermittlung noch nicht berücksichtigt.

Weiterhin kommt hinzu, dass durch den An- und Umbau der beiden Kindertagesstätten sämtlicher Erweiterungsspielraum aller Bestandsgebäude vollumfänglich erschöpft wäre. Sollte es zukünftigen Betreuungsbedarf, ganz gleich aus welchem Grund oder für welches Alter, geben, müsste zwingend ein Neubau erfolgen.

 

Insgesamt wird von Seiten der Verwaltung daher der Neubau an einem noch zu definierenden Standort vorgeschlagen. Das kurzfristige Einsparpotential ist in der derzeitigen Haushaltslage zwar nicht zu vernachlässigen, jedoch werden die baulichen Schwierigkeiten und pädagogischen Nachteile bei einem An- und Umbau der Bestandseinrichtungen als schwerwiegender bewertet. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass mittel- bis langfristig noch weiterer Bedarf an adäquaten Betreuungsplätzen vorliegen wird. In dem Fall würde sich ein Neubau, mit der Möglichkeit der Erweiterung, auch finanziell gesehen nicht als Nachteilhaft erweisen, da bei einem An- und Umbau sämtliche Erweiterungen in Bestandsgebäuden ausgeschöpft wären und dann trotzdem ein Neubau realisiert werden müsste.

 

Da sämtliche Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde zusätzliche Betreuungsplätze benötigen, sollte dieser Beschluss gleichlautend in allen vier Mitgliedsgemeinden gefasst werden. Falls sich eine der Mitgliedsgemeinden gegen eine Erweiterung des Betreuungsangebotes, ganz gleich in welcher Form, entscheiden, müsste diese Gemeinde Ihren Betreuungsbedarf mit einem eigenen Angebot decken. Die Investitions- und Betriebskosten werden in einem noch zu definierenden Schlüssel unter den vier Mitgliedsgemeinden aufgeteilt.

 


 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beauftragt die Verwaltung der Samtgemeinde mit der Planung eines Neubaus einer Kindertagesstätte für zwei neue Gruppen. Die Planung ist so zu gestalten, dass das Gebäude Erweiterungspotential für zukünftige Betreuungsplätze bietet.

 


Folgekostenrechnung:

 

Die Kosten für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte belaufen sich auf ca. 1,62 Millionen Euro. Hierbei sind die Baunebenkosten bereits berücksichtigt. Für den Neubau noch zu generierende Fördermittel (derzeitiges Volumen ca. 540.000 Euro) wären von der Bausumme noch abzuziehen, sodass nach derzeitigem Stand mit Baukosten von ca. 1,08 Millionen Euro gerechnet wird. Kosten für einen möglicherweise notwendigen Grundstückskauf können noch nicht beziffert werden. Vorsichtshalber wird mit einem großzügigen Puffer von 400.000 Euro gerechnet.

 

Die Ausstattung der Gruppen- und Ruheräume sowie eines krippengerechten Außengeländes würde sowohl bei den Umbauvarianten als auch bei einem Neubau erforderlich werden. Hierfür wird in einer ersten Kostenschätzung mit Gesamtkosten von ca. 150.000 Euro gerechnet. Für diese Anschaffungen können jedoch wieder Fördermittel, wobei die jeweilige Höhe im Einzelfall von der Anschaffung abhängt, generiert werden.