In der Samtgemeinde
Rethem gibt es zurzeit drei Kindertagesstätten mit insgesamt sieben Gruppen.
Die Kindertagesstätten in Häuslingen und Böhme haben jeweils eine
altersübergreifende Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen. Hinzu kommt die
„Rethemer Arche“ in der Stadt Rethem mit insgesamt fünf Gruppen, wobei es zwei
Regelgruppen mit 25 Betreuungsplätzen, zwei integrative Gruppen mit 18
Betreuungsplätzen und eine Krippe mit 15 Betreuungsplätzen gibt. Insgesamt
werden derzeit 145 Kinder in den drei Einrichtungen betreut.
Bereits seit
längerem gibt es jedoch einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen
Betreuungsplätzen. Insbesondere der Bereich der Kinder unter drei Jahren ist
davon stark betroffen. Mit Stand 01.10.2022 (Erhebungszeitraum des Landkreises
für die Landesstatistik) gab es 114 Kinder unter drei Jahren in der
Samtgemeinde Rethem. Von diesen 114 Kindern konnten 15 Kinder in der Krippe
betreut werden. Weitere acht Kinder sind in den altersübergreifenden Gruppen in
Böhme und Häuslingen in der Betreuung was einer Betreuungsquote für Kinder
unter drei Jahren von ca. 20 % entspricht. Die Besonderheit des § 7 der
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über
Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) sorgt zudem dafür, dass
Plätze von Kindern unter drei Jahren in einer altersübergreifenden Gruppe
doppelt gezählt werden müssen, sobald mehr als drei Kinder unter drei Jahren in
einer Gruppe sind. Dadurch kann es zu der Situation kommen, dass nicht alle
theoretisch möglichen Betreuungsplätze (151) auch tatsächlich genutzt werden
können und auch nicht mehr genug Plätze für Kinder über drei Jahren zur
Verfügung stehen.
Insgesamt sorgt
diese Situation dafür, dass zuletzt einer zweistelligen Anzahl von Kindern nur
verspätet, bzw. einer niedrigen zweistelligen Anzahl an Kindern überhaupt kein
Betreuungsplatz zugewiesen werden konnte. Darüber hinaus ist der Verwaltung
bekannt, dass einzelne Kinder aufgrund der mangelhaften Platzsituation gar
nicht erst für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Da sich der Bedarf an
einer möglichst frühen Betreuung von Kindern, auch von Kindern unter drei
Jahren, nach derzeitigem Kenntnisstand zudem nicht verringern, sondern weiter
erhöhen wird, müssen zwingend zusätzliche Betreuungsplätze in Form von zwei neuen
Gruppen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten
auf die Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Dies wird auch durch
die Bedarfserhebung des Landkreises gestützt, die für die kommenden Jahre einen
Bedarf von 36 Krippenplätzen sowie 131 Kindergartenplätzen ermittelt hat.
Bei Beibehaltung der
altersgemischten Gruppen in Böhme und Häuslingen sind demnach mindestens 11
Krippenplätze sowie 15 Kindergartenplätze, bei Umwandlung der altersgemischten
Gruppen in reine Kindergartengruppen mindestens 21 Krippenplätze zu schaffen.
In beiden Fällen ist das Resultat ein Aufwuchs von zwei Gruppen. Zudem gibt die
Verwaltung zu bedenken, dass in den kommenden Jahren Wohnraum für, je nach
Bebauung, 60-100 Haushalte entsteht und damit der Bedarf an Kinderbetreuung
weiter wachsen wird.
Aus diesem Grund hat
die Verwaltung in den vergangenen Monaten die Grundlagen zur Erweiterung des
Betreuungsangebotes, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ermittelt und
den fünf Ratsgremien in der Samtgemeinde Rethem präsentiert. Dabei wurden zwei
Varianten zur Erweiterung des Betreuungsangebotes untersucht:
- An-
und Umbau der Kindertagesstätten in Böhme & Groß Häuslingen
- Neubau
einer Kindertagesstätte an einem noch zu definierenden Ort
Beide Varianten der
Erweiterung des Betreuungsangebotes sind dabei mit Vor- und Nachteilen
behaftet.
Bei einem An- und
Umbau der Kindertagesstätten in Böhme & Groß Häuslingen wird mit
Gesamtkosten von bis zu 1,15 Millionen Euro gerechnet. Hierbei ist bereits ein
großzügiger Puffer für die Unterbringungskosten in Behelfscontainern während
der Bauphasen vorgesehen, sodass sich diese Summe bei einer günstigeren
Alternative noch verringern könnte. Davon abzuziehen wären nach derzeitigem
Stand noch Fördermittel in Höhe von ca. 320.000 Euro, sodass sich die
Gesamtkosten für die Maßnahmen auf ca. 800.000 € belaufen würden.
Bei einem Neubau
einer Kindertagesstätte für zwei Gruppen wird wiederum mit Baukosten von ca.
1,62 Millionen Euro gerechnet. Davon abzuziehen wären noch Fördermittel in
derzeitiger Höhe von ca. 540.000 Euro, sodass sich die reinen Baukosten auf ca.
1,08 Millionen Euro belaufen würden. Für den Fall, dass der Bau nicht auf einem
gemeindeeigenen Grundstück realisiert werden kann, sind bei dieser Variante
jedoch noch zusätzliche Kosten für den Grundstückskauf fällig. Je nach Lage
wird hierfür mit Kosten von bis zu 400.000 Euro gerechnet. Sollte ein
Grundstückskauf erforderlich werden wird mit einem Gesamtvolumen der Maßnahme
von ca. 1,48 Millionen Euro gerechnet.
Finanziell
betrachtet wäre nach derzeitigem Stand der An- und Umbau der Kindertagesstätten
vorteilhafter. Hinzu kommt, dass die beiden Standorte eine zweite Gruppe
erhalten würden, sodass Kinder ab dem Krippenalter in einer Gruppe verbleiben
könnten. Darüber hinaus wäre an jedem Standort mehr Personal vorhanden, welches
sich im Einzelfall besser unterstützen kann.
Von Nachteil wäre
jedoch, dass beide Kindertagesstätten ihren Bewegungs- und Differenzierungsraum
verlieren würden und jede Gruppe nur noch den jeweiligen Gruppenraum hätte. In
Böhme müsste zudem eine Gruppe im Obergeschoss untergebracht werden; Der Zugang
hierzu wäre jedoch nicht inklusionsgerecht. Aufgrund der beengten Verhältnisse
auf den beiden Grundstücken könnten die notwendigen Anbauten zudem nicht optimal
durchgeführt werden. Dies hätte z.B. zur Folge, dass sich die Belichtung des
Gruppenraumes stark verschlechtert oder nur bedingt 15 Kinder in einen Ruheraum
untergebracht werden können. Hinzu kommt, dass während der Bauphasen die
Einrichtungen zeitweise geschlossen und woanders untergebracht werden müssten.
Sollte die Unterbringung aufgrund der Platzverhältnisse nicht am vorhandenen
Außengelände möglich sein müsste ein zusätzliches Außengelände geschaffen
werden. Diese Kosten sind in der bisherigen Ermittlung noch nicht
berücksichtigt.
Weiterhin kommt
hinzu, dass durch den An- und Umbau der beiden Kindertagesstätten sämtlicher
Erweiterungsspielraum aller Bestandsgebäude vollumfänglich erschöpft wäre.
Sollte es zukünftigen Betreuungsbedarf, ganz gleich aus welchem Grund oder für
welches Alter, geben, müsste zwingend ein Neubau erfolgen.
Insgesamt wird von
Seiten der Verwaltung daher der Neubau an einem noch zu definierenden Standort
vorgeschlagen. Das kurzfristige Einsparpotential ist in der derzeitigen
Haushaltslage zwar nicht zu vernachlässigen, jedoch werden die baulichen
Schwierigkeiten und pädagogischen Nachteile bei einem An- und Umbau der
Bestandseinrichtungen als schwerwiegender bewertet. Darüber hinaus wird davon
ausgegangen, dass mittel- bis langfristig noch weiterer Bedarf an adäquaten
Betreuungsplätzen vorliegen wird. In dem Fall würde sich ein Neubau, mit der
Möglichkeit der Erweiterung, auch finanziell gesehen nicht als Nachteilhaft
erweisen, da bei einem An- und Umbau sämtliche Erweiterungen in
Bestandsgebäuden ausgeschöpft wären und dann trotzdem ein Neubau realisiert
werden müsste.
Da sämtliche Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde zusätzliche Betreuungsplätze benötigen, sollte dieser Beschluss gleichlautend in allen vier Mitgliedsgemeinden gefasst werden. Falls sich eine der Mitgliedsgemeinden gegen eine Erweiterung des Betreuungsangebotes, ganz gleich in welcher Form, entscheiden, müsste diese Gemeinde Ihren Betreuungsbedarf mit einem eigenen Angebot decken. Die Investitions- und Betriebskosten werden in einem noch zu definierenden Schlüssel unter den vier Mitgliedsgemeinden aufgeteilt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beauftragt die Verwaltung der Samtgemeinde mit der Planung eines Neubaus einer Kindertagesstätte für zwei neue Gruppen. Die Planung ist so zu gestalten, dass das Gebäude Erweiterungspotential für zukünftige Betreuungsplätze bietet.
Folgekostenrechnung:
Die Kosten für den
Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte belaufen sich auf ca. 1,62
Millionen Euro. Hierbei sind die Baunebenkosten bereits berücksichtigt. Für den
Neubau noch zu generierende Fördermittel (derzeitiges Volumen ca. 540.000 Euro)
wären von der Bausumme noch abzuziehen, sodass nach derzeitigem Stand mit
Baukosten von ca. 1,08 Millionen Euro gerechnet wird. Kosten für einen
möglicherweise notwendigen Grundstückskauf können noch nicht beziffert werden.
Vorsichtshalber wird mit einem großzügigen Puffer von 400.000 Euro gerechnet.
Die Ausstattung der
Gruppen- und Ruheräume sowie eines krippengerechten Außengeländes würde sowohl
bei den Umbauvarianten als auch bei einem Neubau erforderlich werden. Hierfür
wird in einer ersten Kostenschätzung mit Gesamtkosten von ca. 150.000 Euro
gerechnet. Für diese Anschaffungen können jedoch wieder Fördermittel, wobei die
jeweilige Höhe im Einzelfall von der Anschaffung abhängt, generiert werden.