Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
FR/023/2023/XI
Aktenzeichen
031-17
Art
Drucksache

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 100 € obliegt dem Rat.

 

Herr Steffen Meyer, Kirchwahlingen, möchte der Gemeinde Frankenfeld ein Insektenhotel im Wert von 300,00 € spenden.

Die Annahme der Sachspende wird dem Rat der Gemeinde Frankenfeld zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 


Die zur Beschlussfassung vorliegende Zuwendung wird angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.


Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.