Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
FR/023/2023/XI
Aktenzeichen
031-17
Art
Drucksache
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über
die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 100 € obliegt dem
Rat.
Herr Steffen Meyer, Kirchwahlingen, möchte
der Gemeinde Frankenfeld ein Insektenhotel im Wert von 300,00 € spenden.
Die Annahme der Sachspende wird dem Rat der
Gemeinde Frankenfeld zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Zuwendung wird angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.
Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.