Betreff
Mitnutzung von Feuerlöschbrunnen zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen
Vorlage
SG/070/2023/XI
Aktenzeichen
142-11
Art
Drucksache

Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurde das Thema der Mitnutzung von Feuerlöschbrunnen für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen kritisiert und es sollte auf politischer Ebene entschieden werden, wie mit den Genehmigungen der Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen durch Landwirte umgegangen werden soll.

 

In der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind zurzeit für acht Feuerlöschbrunnen Mitnutzungen durch Landwirte genehmigt und zwei Neuanträge liegen vor. Die Entscheidungen über die Mitnutzung wurden bzw. werden jeweils nach Rücksprache mit dem Landkreis und mit Zustimmung der Feuerwehrführung getroffen. Für die Mitnutzung gibt es in der Samtgemeinde Rethem (Aller) folgende Regelungen:

 

Der Landwirt hat sicher zu stellen, dass der Brunnen jederzeit für Löschzwecke zugänglich ist. Er hat den Ortsbrandmeister über jede neue Nutzung des Brunnens vorab zu informieren. Ebenso ist der Ortsbrandmeister zu informieren, wenn er beim Nutzen einen Abfall der Förderleistung des Brunnens registriert. Für Schäden am Brunnen oder Verunreinigungen des Grundwassers, haftet der Beregner, wenn diese durch seine Nutzung entstanden sind. Bei der Nutzung ist darauf zu achten, dass die Belange der Bewohner in der Nähe des Brunnens durch die Emissionen (Lärm und Abgase) der Beregnungsanlage nicht beeinträchtigt werden. Die Genehmigung wird der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Heidekreis gemeldet und der Landwirt ist damit einverstanden, dass der Brunnen, sofern es erforderlich ist in einem Beregnungsverband aufgenommen wird. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Landwirt zu tragen.

 

Die Feuerwehrführung der freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat mit Datum vom 25.01.2023 eine aktuelle Stellungnahme zur Fremdnutzung der Löschwasserbrunnen eingereicht. Diese ist als Anlage beigefügt. Die Feuerwehrführung hat keine Bedenken, sondern sieht die Leistungsfähigkeit der Brunnen durch die zeitlich längere Nutzung bei der Beregnung besser geprüft. Weiterhin merkt sie an, dass die Landwirte bei bestimmten Einsatzlagen kostenlos und unbürokratisch verschiedene Maschinen, Geräte und Hilfen anbieten.

 

Die Anfrage bei umliegenden Kommunen hat ergeben, dass bislang keine Anträge auf eine Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen gestellt worden sind. Es ist den Kommunen auch nicht bekannt, dass in der Vergangenheit widerrechtlich eine Fremdnutzung erfolgt ist. Auf Nachfrage gab eine Kommune an, dass die Voraussetzungen für eine Mitnutzung in ihrem Zuständigkeitsbereich eher nicht gegeben sind, da sich dort an landwirtschaftlichen Flächen selten Feuerlöschbrunnen, sondern eigene Beregnungsbrunnen der Landwirte befinden.

 


Anlagen:

Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde Rethem (Aller)

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen

 

  1. zu bewilligen sofern keine Bedenken anderer Behörden geäußert werden

oder

  1. zu versagen und die bisher genehmigten Mitnutzungen zu widerrufen.

 

 


Folgekostenrechnung:

Keine.