Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurde das Thema der
Mitnutzung von Feuerlöschbrunnen für die Beregnung von landwirtschaftlichen
Flächen kritisiert und es sollte auf politischer Ebene entschieden werden, wie
mit den Genehmigungen der Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen durch Landwirte
umgegangen werden soll.
In der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind zurzeit für acht
Feuerlöschbrunnen Mitnutzungen durch Landwirte genehmigt und zwei Neuanträge
liegen vor. Die Entscheidungen über die Mitnutzung wurden bzw. werden jeweils
nach Rücksprache mit dem Landkreis und mit Zustimmung der Feuerwehrführung
getroffen. Für die Mitnutzung gibt es in der Samtgemeinde Rethem (Aller)
folgende Regelungen:
Der Landwirt hat sicher zu stellen, dass der Brunnen jederzeit für
Löschzwecke zugänglich ist. Er hat den Ortsbrandmeister über jede neue Nutzung
des Brunnens vorab zu informieren. Ebenso ist der Ortsbrandmeister zu
informieren, wenn er beim Nutzen einen Abfall der Förderleistung des Brunnens
registriert. Für Schäden am Brunnen oder Verunreinigungen des Grundwassers,
haftet der Beregner, wenn diese durch seine Nutzung entstanden sind. Bei der
Nutzung ist darauf zu achten, dass die Belange der Bewohner in der Nähe des
Brunnens durch die Emissionen (Lärm und Abgase) der Beregnungsanlage nicht
beeinträchtigt werden. Die Genehmigung wird der unteren Wasserbehörde beim
Landkreis Heidekreis gemeldet und der Landwirt ist damit einverstanden, dass
der Brunnen, sofern es erforderlich ist in einem Beregnungsverband aufgenommen
wird. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Landwirt zu tragen.
Die Feuerwehrführung der freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde
Rethem (Aller) hat mit Datum vom 25.01.2023 eine aktuelle Stellungnahme zur
Fremdnutzung der Löschwasserbrunnen eingereicht. Diese ist als Anlage
beigefügt. Die Feuerwehrführung hat keine Bedenken, sondern sieht die
Leistungsfähigkeit der Brunnen durch die zeitlich längere Nutzung bei der
Beregnung besser geprüft. Weiterhin merkt sie an, dass die Landwirte bei
bestimmten Einsatzlagen kostenlos und unbürokratisch verschiedene Maschinen,
Geräte und Hilfen anbieten.
Die Anfrage bei umliegenden Kommunen hat ergeben, dass bislang keine
Anträge auf eine Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen gestellt worden sind. Es ist
den Kommunen auch nicht bekannt, dass in der Vergangenheit widerrechtlich eine
Fremdnutzung erfolgt ist. Auf Nachfrage gab eine Kommune an, dass die
Voraussetzungen für eine Mitnutzung in ihrem Zuständigkeitsbereich eher nicht
gegeben sind, da sich dort an landwirtschaftlichen Flächen selten
Feuerlöschbrunnen, sondern eigene Beregnungsbrunnen der Landwirte befinden.
Anlagen:
Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss:
Der Rat beschließt die Mitnutzung der Feuerlöschbrunnen für die
Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen
- zu
bewilligen sofern keine Bedenken anderer Behörden geäußert werden
oder
- zu
versagen und die bisher genehmigten Mitnutzungen zu widerrufen.
Folgekostenrechnung:
Keine.