Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der BEnE GmbH & Co. KG
Die BEne GmbH &
Co. KG, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Dammann, Böhme 18, 29693 Böhme
(nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 11.11.2022 die 20. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) beantragt. Der Antrag
ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Der Vorhabenträger
plant auf dem Bau des Flurstückes 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (kurz: FF-PV). Das Plangebiet
ist in der Anlage 2 ersichtlich.
Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Bau der FF-PV zu schaffen, ist die 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) notwendig. Weitergehend
ist von der Gemeinde Böhme ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufzustellen.
Der Vorhabenträger
wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Betreuung und Ausarbeitung des
Planverfahrens beauftragen. Bezugnehmend auf die Drucksache SG/67/2023/XI ist
mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Ein Entwurf
ist in der Anlage 3 beigefügt.
Der städtebauliche
Vertrag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller)
entstehen, vom Vorhabenträger getragen werden.
Dem Vorhabenträger
ist der Vertragsentwurf bekannt.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
(nicht öffentlich)
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf) (nicht öffentlich)
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem
(Aller) beschließt den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit der
BEnE GmbH & Co. KG zu schließen.
Der Samtgemeindebürgermeister wird dazu ermächtigt, alle für den Vertrag
erforderlichen Erklärungen abzugeben und einzuholen.
Folgekostenrechnung:
-keine Folgekosten-