Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) - Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme
Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der BEnE GmbH & Co. KG
Vorlage
SG/068/2023/XI
Aktenzeichen
622-10/20
Art
Drucksache

Die BEne GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Dammann, Böhme 18, 29693 Böhme (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Antrag vom 11.11.2022 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) beantragt. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Der Vorhabenträger plant auf dem Bau des Flurstückes 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (kurz: FF-PV). Das Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der FF-PV zu schaffen, ist die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) notwendig. Weitergehend ist von der Gemeinde Böhme ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Vorhabenträger wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Betreuung und Ausarbeitung des Planverfahrens beauftragen. Bezugnehmend auf die Drucksache SG/67/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Ein Entwurf ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

Der städtebauliche Vertrag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) entstehen, vom Vorhabenträger getragen werden.

 

 

Dem Vorhabenträger ist der Vertragsentwurf bekannt. 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag (nicht öffentlich)
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf) (nicht öffentlich)

 

 


Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit der BEnE GmbH & Co. KG zu schließen.

Der Samtgemeindebürgermeister wird dazu ermächtigt, alle für den Vertrag erforderlichen Erklärungen abzugeben und einzuholen. 

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-keine Folgekosten-