Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) - Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme
Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
SG/067/2023/XI
Aktenzeichen
622-10/20
Art
Drucksache

Die BEnE GmbH & Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hans-Jürgen Dammann, Böhme 18, 29693 Böhme (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit dem Antrag vom 11.11.2022 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) beantragt. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Der Vorhabenträger plant auf dem Flurstück 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, ist die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) notwendig.

 

Der Vorhabenträger wird ein entsprechendes Planungsbüro mit der Begleitung des Verfahrens beauftragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) entstehen trägt der Vorhabenträger. Um dies sicherzustellen ist mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Neben der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist für die Realisierung des Projektes ebenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Die Aufstellung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Böhme. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes kann gem. § 8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren erfolgen. 

 

Die Verwaltung verweist an dieser Stelle auf die Drucksache SG/064/2023/XI (Aufstellung eines Kriterienkataloges FFPV auf Samtgemeindeebene), die je nach Beratungsverlauf Rückwirkungen auf diesen Antrag haben könnte.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag (nicht öffentlich)

Anlage 2 – Plangebiet

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet der in der Gemeinde Böhme. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

 

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-keine Folgekosten-