Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Die BEnE GmbH &
Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hans-Jürgen Dammann, Böhme 18,
29693 Böhme (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit dem Antrag vom 11.11.2022 die
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) beantragt.
Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Der
Vorhabenträger plant auf dem Flurstück 20/8 der Flur 1 der Gemarkung Böhme die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Plangebiet ist in der Anlage
2 ersichtlich.
Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Bau der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, ist die
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller)
notwendig.
Der Vorhabenträger
wird ein entsprechendes Planungsbüro mit der Begleitung des Verfahrens
beauftragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) entstehen trägt der
Vorhabenträger. Um dies sicherzustellen ist mit dem Vorhabenträger ein
entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Neben der 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist für die
Realisierung des Projektes ebenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes notwendig. Die Aufstellung liegt im Zuständigkeitsbereich der
Gemeinde Böhme. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung
des Bebauungsplanes kann gem. § 8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren
erfolgen.
Die Verwaltung
verweist an dieser Stelle auf die Drucksache SG/064/2023/XI (Aufstellung eines
Kriterienkataloges FFPV auf Samtgemeindeebene), die je nach Beratungsverlauf
Rückwirkungen auf diesen Antrag haben könnte.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
(nicht öffentlich)
Anlage 2 –
Plangebiet
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des noch zu schließenden
städtebaulichen Vertrages – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das
Plangebiet der in der Gemeinde Böhme. Ziel der Planung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Folgekostenrechnung:
-keine Folgekosten-