Betreff
Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Rethem (Aller) hier: Ernennung eines Ehrenbeamten und Übertragung der Funktion des stellvertr. Ortsbrandmeisters, Ortsfeuerwehr Häuslingen
Vorlage
SG/063/2023/XI
Aktenzeichen
142-03
Art
Drucksache

I.      Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Häuslingen

 

Der bisherige Ortsbrandmeister Ralf Wiechers wurde mit Wirkung vom 30.06.2022 aus persönlichen Gründen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und zugleich aus dem Amt des Ortsbrandmeisters entlassen. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Häuslingen haben im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 02.12.2022 den bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister Stephan Block zum Ortsbrandmeister gewählt und dem Rat zur Ernennung vorgeschlagen. Herr Stephan Block erfüllt die zur Ernennung zum Ortsbrandmeister erforderlichen Voraussetzungen und ist bereit, dieses Amt zu übernehmen. Die vorgeschriebene Anhörung des Kreisbrandmeisters ist erfolgt. Er hat keine Bedenken. Stephan Block ist bis zum 31.03.2028 als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häuslingen berufen. Er beendet seine Tätigkeit vor Ablauf des Ernennungszeitraumes aufgrund seiner neuen Funktion als Ortsbrandmeisters und ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister zu entlassen. 

 

II.    Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Häuslingen

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Häuslingen haben in der Jahreshauptversammlung am 02.12.2022 Herrn Eike Dierks zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt und dem Rat zur Ernennung vorgeschlagen. Nach der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist eine Übertragung der Funktion derzeit nicht möglich, da die Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Es wird vorgeschlagen, die Wahrnehmung der Funktion für die Dauer von zwei Jahren zunächst gem. § 12 FwVO kommissarisch zu übertragen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre ist die erfolgreiche Teilnahme an dem noch abzuleistenden Lehrgang nachzuweisen, damit zu gegebener Zeit die vorgeschlagene Ernennung vorgenommen werden kann. Die vorgeschriebene Anhörung des Kreisbrandmeisters ist erfolgt. Er hat keine Bedenken. Herr Eike Dierks ist bereit, die Wahrnehmung der Funktion zu übernehmen.

 

 


Anlagen:

 

 

 


Beschluss:

 

 

I.

Herr Stephan Block wird aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häuslingen zum 31.03.2023 entlassen.

 

II.

Herr Stephan Block wird mit Wirkung vom 01.04.2023 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Häuslingen für die Dauer von sechs Jahren (bis zum 31.03.2029) ernannt.

 

III.

Herrn Eike Dierks wird die Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Häuslingen zum 01.04.2023 kommissarisch übertragen. Die kommissarische Übertragung endet spätestens mit Ablauf zum 31.03.2025

 

 


Folgekostenrechnung:
Die Funktionsträgerinnen und –träger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten Entschädigungen entsprechend der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der ehrenamtlichen Tätigen in der Samtgemeinde Rethem (Aller).