Die jährliche
Jugendfreizeit aus dem gemeinsamen Ferienprogramm von Stadt, Samtgemeinde und
Sportverein Rethem verursacht nach heutigem Stand Gesamtkosten in Höhe von ca.
25.000 Euro. Ein Großteil dieser Kosten finanziert sich durch die Beiträge der Eltern
für die Anmeldung ihrer Kinder, die restlichen Kosten werden durch die
Zuschüsse öffentlicher Stellen gedeckt.
Da der Sportverein
Viktoria Rethem e.V. nach außen hin als Organisator der Jugendfreizeit auftritt
und in diesem Zuge z.B. den Buchungsvertrag mit der Unterkunft abschließt und
die Beiträge der Eltern einwirbt, trägt bisher der Sportverein auch das
finanzielle Risiko. Sollten Zahlungsausfälle, z.B. aufgrund von fehlenden
Elternbeiträgen oder Fehlkalkulationen eintreten, wäre zunächst der Sportverein
in finanzieller Hinsicht geschädigt. In der Vergangenheit wurde per
Einzelbeschluss in solch einem Fall der finanzielle Schaden, damals in einem
niedrigen vierstelligen Betrag, durch die Stadt und die Samtgemeinde
übernommen.
Nunmehr haben sich jedoch
während der Corona-Pandemie die Buchungsbestimmungen, insbesondere die
Stornierungsrichtlinien, der Unterkünfte geändert. Während in der Vergangenheit
Stornierungen oft problemlos vonstattengingen, verlangen die Unterkünfte seit
der Pandemie regelmäßig Stornierungsgebühren von 50 % und mehr. Sollte die
Jugendfreizeit aus irgendeinem Grund einmal ausfallen (dies ist jedoch seit
Beginn der Fahrten vor mehr als vierzig Jahren noch nicht geschehen), wäre der
Sportverein finanziell geschädigt und müsste darauf hoffen, dass die Stadt und
die Samtgemeinde den Ausfall mit übernehmen. Da in dem Falle jedoch auch die
Möglichkeit bestehen würde, dass die Stadt und die Samtgemeinde sich weigern
den Schaden zu übernehmen, sieht sich der Sportverein nicht länger imstande,
die Organisation der Jugendfreizeit ohne Regelung zum Kostenrisiko zu
übernehmen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass sowohl die Stadt als auch die Samtgemeinde sich dazu bereit erklären, das finanzielle Risiko der Jugendfreizeit jeweils hälftig zu übernehmen, sollte es zu einem Ausfall der Jugendfreizeit kommen oder gewisse Einnahmen, wie z.B. Zuschüsse, nicht erzielt werden können. Im Gegenzug wird der Sportverein weiterhin die gesamte Organisation der Jugendfreizeit wahrnehmen und diese auch weiterhin jährlich durchführen.
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, Stornierungskosten oder finanzielle Schäden aus der Jugendfreizeit vom Ferienprogramm, welche nicht durch Zuschüsse oder Elternbeiträge gedeckt werden können, zur Hälfte zu übernehmen.
Folgekostenrechnung:
Sollte ein finanzieller Schaden
eintreten, z.B. aufgrund einer notwendigen Stornierung der Fahrt, wären
Folgekosten für die Samtgemeinde Rethem von bis zu 5.000 Euro (nach heutigem
Stand) möglich.