Betreff
Ferienprogramm: Änderung der Zuschussmodalitäten zur Jugendfreizeit
Vorlage
SG/059/2023/XI
Art
Drucksache

Bereits seit einigen Jahren gewährt die Samtgemeinde Rethem (Aller) einen Zuschuss in Höhe von 2.400 Euro zur Jugendfreizeit aus dem gemeinsamen Ferienprogramm von Stadt, Samtgemeinde und SVV Rethem.

 

Bislang war vereinbart, dass der Zuschuss nach Durchführung der Jugendfreizeit an den Sportverein ausgezahlt wird. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Sportverein finanziell in Vorleistung tritt und die notwendigen liquiden Mittel für die Anzahlung der Unterkunft (derzeit ca. 15.000 €) vollständig vorhalten muss. Um den Sportverein bei der Durchführung des gemeinsamen Ferienprogramms stärker zu unterstützen und insbesondere die Bereitstellung der notwendigen liquiden Mittel zu reduzieren wird vorgeschlagen, dass der Zuschuss der Samtgemeinde Rethem bereits vor der Durchführung der Jugendfreizeit ausgezahlt wird. Vorgesehen ist, dass der Zuschuss so ausgezahlt wird, dass dieser rechtzeitig zur Anzahlung der Unterkunft vorliegt. Als Basis hierfür soll der jeweilige Buchungsvertrag gelten. Sollte der Zuschuss nicht benötigt werden, z.B. weil die Jugendfreizeit aufgrund fehlender Anmeldungen nicht durchgeführt wird, wird der Zuschuss alsbald nach Feststellung der Nichtdurchführung zurückgezahlt.

 


 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, dass der Zuschuss in Höhe von 2.400 Euro für die Jugendfreizeit aus dem Ferienprogramm vor der Fälligkeit der Anzahlung gemäß des jeweiligen Buchungsvertrages ausgezahlt wird. Die Auszahlung des Zuschusses geschieht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sollte die Jugendfreizeit nicht durchgeführt werden.

 


Folgekostenrechnung:

 

Folgekosten entstehen durch die frühere Zahlung des Zuschusses nicht.