Im Rahmen der Beratungen im Verwaltungsausschuss wurde folgende Empfehlung im Hinblick auf den ursprünglichen Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung (mit Vorlage RE/065/2022/XI) beschlossen.

Unter den Nummern 5-7 ist die Mindestgebühr auf 25 € zu setzen. Die Jahresgebühr soll 24 € betragen, die Monatsgebühr 3 €. Das ursprünglich bestehende Missverhältnis zwischen Jahres- und Monatsgebühr wird dadurch entschärft, kürzere Nutzungen (z.B. über die Sommerzeit) bleiben dadurch günstiger als eine Erlaubnis über das gesamte Jahr.


Anlagen:

-       Anlage 1: Sondernutzungssatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 28.11.2022

-       Anlage 2: Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 07.09.2022

-       Anlage 3: Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Rethem - Entwurf Stand 28.11.2022


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt den Erlass einer Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen im Gebiet der Stadt Rethem (Aller) sowie die entsprechende Sondernutzungsgebührensatzung mit dem dazugehörigen Gebührentarif. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger der Straßenbaulast den Satzungen in der vorliegenden Form zustimmt.