Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nimmt in
der Samtgemeinde Rethem (Aller) die Kommunal Service Böhmetal gkAöR (KSBt)
wahr. Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist eine von drei Anstaltstägern der KSBt
und muss bei Satzungsänderungen und der Festsetzung neuer Gebührensätze um
Zustimmung gebeten werden.
Der Verwaltungsrat der Kommunal Service
Böhmetal gkAöR hat in seiner Sitzung am 22.11.2022,
- die Gebührenkalkulationen 2023 für die
öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller)
sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung,
- die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal
gkAöR,
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksentwässerungsanlagen Abwasserbeseitigung der Kommunal Service
Böhmetal gkAöR
beschlossen und damit die Gebühren für 2023
festgesetzt.
Die Festsetzung von Gebührensätzen und
Satzungsänderungen bedürfen gemäß Unternehmenssatzung der Zustimmung der
Anstaltsträger.
Die Zustimmung zu den Änderungen wird mit
der hier dargelegten Vorlage begehrt.
Die entsprechenden Satzungsänderungen sind
der Anlage zu entnehmen.
Nachrichtlich die Übersicht der Gebührensätze und Kostenveränderungen im
Zeitablauf:
Nachrichtlich die Erläuterungen zu den Anpassungen zur 6.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die
Abwasserbeseitigung:
Zu §§ 1 + 2: Die
Regelungen zur Ermittlung des Beitragsmaßstabes Schmutz- und
Niederschlagswasser Bomlitz werden auf die Regelungen Walsrode angepasst.
Zu § 3:
Die Beitragssätze Bomlitz werden gemäß Beitragskalkulation angepasst.
Zu § 4: Formelle Anpassung
Zu § 5: Der Gebührensatz Walsrode für
Niederschlagswasser wird gemäß Kalkulation angepasst.
Zu § 6: Die Regelungen zur Erhebung der
Schmutzwassergebühren Bomlitz
werden aufgrund der Einführung der
Grundgebühr angepasst.
Zu § 7: Die Gebührensätze Bomlitz werden
gemäß Kalkulation angepasst.
Zu § 8: Der Gebührensatz Schmutzwasser
Rethem wird gemäß Kalkulation angepasst.
Nachrichtlich die Erläuterungen zu den Anpassungen zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung
der Kommunal Service Böhmetal gkAöR über die Erhebung von Gebühren für die
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen:
Erläuterungen zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksentwässerungsanlagen
Zu § 1: Der Gebührensätze werden gemäß
Kalkulation angepasst.
Anlagen:
- Satzungsentwurf zur 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung
- Satzungsentwurf
zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührenkalkulation 2023 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt,
- der Gebührenkalkulationen 2023 für die
öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem
(Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung,
- der 6. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung,
-
sowie der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen,
zuzustimmen.
Der Kommunal Service
Böhmetal gkAöR ist das Ergebnis der Abstimmung mitzuteilen.