Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nimmt in der Samtgemeinde Rethem (Aller) die Kommunal Service Böhmetal gkAöR (KSBt) wahr. Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist eine von drei Anstaltstägern der KSBt und muss bei Satzungsänderungen und der Festsetzung neuer Gebührensätze um Zustimmung gebeten werden.

Der Verwaltungsrat der Kommunal Service Böhmetal gkAöR hat in seiner Sitzung am 22.11.2022,

-       die Gebührenkalkulationen 2023 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung,

-       die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR,

-       die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR

beschlossen und damit die Gebühren für 2023 festgesetzt.

Die Festsetzung von Gebührensätzen und Satzungsänderungen bedürfen gemäß Unternehmenssatzung der Zustimmung der Anstaltsträger.

Die Zustimmung zu den Änderungen wird mit der hier dargelegten Vorlage begehrt.

Die entsprechenden Satzungsänderungen sind der Anlage zu entnehmen.

Nachrichtlich die Übersicht der Gebührensätze und Kostenveränderungen im Zeitablauf:

E9BE5DD8

Nachrichtlich die Erläuterungen zu den Anpassungen zur 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung:

 

Zu §§ 1 + 2: Die Regelungen zur Ermittlung des Beitragsmaßstabes Schmutz- und Niederschlagswasser Bomlitz werden auf die Regelungen Walsrode angepasst.

Zu § 3:  Die Beitragssätze Bomlitz werden gemäß Beitragskalkulation angepasst.

Zu § 4: Formelle Anpassung

Zu § 5: Der Gebührensatz Walsrode für Niederschlagswasser wird gemäß Kalkulation angepasst.

Zu § 6: Die Regelungen zur Erhebung der Schmutzwassergebühren Bomlitz

werden aufgrund der Einführung der Grundgebühr angepasst.

Zu § 7: Die Gebührensätze Bomlitz werden gemäß Kalkulation angepasst.

Zu § 8: Der Gebührensatz Schmutzwasser Rethem wird gemäß Kalkulation angepasst.

 

Nachrichtlich die Erläuterungen zu den Anpassungen zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen:

Erläuterungen zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Zu § 1: Der Gebührensätze werden gemäß Kalkulation angepasst.

 


Anlagen:

- Satzungsentwurf zur 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung

- Satzungsentwurf zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

- Gebührenkalkulation 2023 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung  


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt,

 

- der Gebührenkalkulationen 2023 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung,

 

- der 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung,

 

- sowie der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen,

 

zuzustimmen.

 

Der Kommunal Service Böhmetal gkAöR ist das Ergebnis der Abstimmung mitzuteilen.