Das bisherige
CO2-Minderungsprogramm der Gemeinde Häuslingen ist mit Datum vom 31.12.2021
abgelaufen. Da die Gemeinde jedoch weiterhin um den Klimaschutz bemüht ist,
soll eine neue Förderrichtlinie für Neubauvorhaben im dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes
„Eilstorfer Weg“ einen Anreiz für energieeffiziente Neubauten und
naturfreundliche Gestaltung von Gärten schaffen. Die Förderrichtlinie ist als
Anlage dieser Drucksache beigefügt.
Die Fördervorhaben
sollen durch den mit dem Erschließungsträger vereinbarten
Infrastrukturausgleich finanziert werden.
Die Richtlinie soll
auf die ersten drei Jahre nach der Bebaubarkeit des Neubaugebietes begrenzt
werden. Hintergrund dieser Befristung ist, dass zum einen auf eine schnelle
Bebauung des Neubaugebietes gehofft wird, zum anderen jedoch der Stand der
Technik sich immer weiter entwickelt und Neubauvorhaben im Standard KfW 40,
welcher heutzutage noch einen hohen Standard darstellt, in zehn Jahren schon
veraltet sein könnte und man diesen aus zukünftiger Sicht evtl. auch nicht mehr
fördern würde.
Anlagen:
- Entwurf Förderprogramm zum dritten Bauabschnitt
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt den Erlass der Förderrichtlinie für den dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Eilstorfer Weg“ in der vorliegenden Form.
Folgekostenrechnung:
Es entstehen keine Kosten, da die
Förderungen durch den Infrastrukturausgleich finanziert werden.