Betreff
Förderrichtlinie "Klimaschutz und Energie" für den 3. Bauabschnitt des Baugebietes Eilstorfer Weg
Vorlage
HSL/058/2022/XI
Art
Drucksache

Das bisherige CO2-Minderungsprogramm der Gemeinde Häuslingen ist mit Datum vom 31.12.2021 abgelaufen. Da die Gemeinde jedoch weiterhin um den Klimaschutz bemüht ist, soll eine neue Förderrichtlinie für Neubauvorhaben im dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Eilstorfer Weg“ einen Anreiz für energieeffiziente Neubauten und naturfreundliche Gestaltung von Gärten schaffen. Die Förderrichtlinie ist als Anlage dieser Drucksache beigefügt.

Die Fördervorhaben sollen durch den mit dem Erschließungsträger vereinbarten Infrastrukturausgleich finanziert werden.

Die Richtlinie soll auf die ersten drei Jahre nach der Bebaubarkeit des Neubaugebietes begrenzt werden. Hintergrund dieser Befristung ist, dass zum einen auf eine schnelle Bebauung des Neubaugebietes gehofft wird, zum anderen jedoch der Stand der Technik sich immer weiter entwickelt und Neubauvorhaben im Standard KfW 40, welcher heutzutage noch einen hohen Standard darstellt, in zehn Jahren schon veraltet sein könnte und man diesen aus zukünftiger Sicht evtl. auch nicht mehr fördern würde.


Anlagen:

-       Entwurf Förderprogramm zum dritten Bauabschnitt


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt den Erlass der Förderrichtlinie für den dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Eilstorfer Weg“ in der vorliegenden Form.


Folgekostenrechnung:

Es entstehen keine Kosten, da die Förderungen durch den Infrastrukturausgleich finanziert werden.