Die Zuständigkeit für die Entscheidung über
die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 2.000 € obliegt
dem Rat.
Der Verein Zwergendünger e.V. hat dem
Kindergarten Rethemer Arche diverse Ausstattungsgegenstände für den Spielplatz gespendet.
Die Spende im Wert von insgesamt 26.647,73 € wurde mit Beschluss des Rates der
Stadt Rethem (Aller) vom 14.12.2021 angenommen.
In der Aufstellung der Gegenstände war
versehentlich eine Position nicht aufgeführt. Der Verein Zwergendünger hat daher
eine berichtigte Aufstellung eingereicht. Der Spendenbetrag erhöht sich um 2.477,48 € auf 29.125,21 €, ersichtlich
aus Position 35 der beiliegenden Liste.
Die Annahme der Sachspende in Höhe von
2.477,48 € wird dem Rat der Stadt Rethem (Aller) zur Beschlussfassung
vorgeschlagen.
Beschluss:
Die zur Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.
Folgekostenrechnung:
Die in Folge der vermögenswirksamen
Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden
Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende
Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.