Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
RE/071/2022/XI
Art
Drucksache

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden mit einem Wert über 2.000 € obliegt dem Rat.

 

Der Verein Zwergendünger e.V. hat dem Kindergarten Rethemer Arche diverse Ausstattungsgegenstände für den Spielplatz gespendet. Die Spende im Wert von insgesamt 26.647,73 € wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Rethem (Aller) vom 14.12.2021 angenommen.

In der Aufstellung der Gegenstände war versehentlich eine Position nicht aufgeführt. Der Verein Zwergendünger hat daher eine berichtigte Aufstellung eingereicht. Der Spendenbetrag erhöht sich um 2.477,48 € auf 29.125,21 €, ersichtlich aus Position 35 der beiliegenden Liste.

Die Annahme der Sachspende in Höhe von 2.477,48 € wird dem Rat der Stadt Rethem (Aller) zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 


Beschluss:

 

Die zur Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.

 


Folgekostenrechnung:

 

Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.