Der aktuelle Gas-Konzessionsvertrag der Gemeinde Böhme mit dem 2003 ausgewählten Versorger endet am 04.06.2023. Die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens kann teilweise mit vorhandenen Kapazitäten der Verwaltung durchgeführt werden. Für eine rechtssichere Durchführung schlägt die Verwaltung vor, für unten genannte Verfahrenspunkte externe Unterstützung einzukaufen.
Aufgrund der zu erwartenden Dauer des Auswahlverfahrens möchte die Verwaltung die Vergabe der Unterstützungsdienstleistung zeitnah durchführen. Daher sollen die notwendigen Mittel bereits im diesjährigen Haushalt (2022) als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.
Durch den Konzessionsvertrag
gewährt eine Gemeinde ihrem Vertragspartner das Recht zur Benutzung ihrer
öffentlichen Verkehrswege. Sie stellt ihre öffentlichen Verkehrsflächen für die
Verlegung und den Betrieb der Leitungen dem Vertragspartner zur Verfügung.
Deshalb zählt der Konzessionsvertrag zu den Wegenutzungsverträgen. Nach der
Systematik des § 46 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wird zwischen zwei Arten
von Verträgen unterschieden. Zum einen gibt es Verträge über eine Wegenutzung
für einzelne Leitungen, die der Versorgung von Letztverbrauchern im
Gemeindegebiet dienen (sogenannte „einfache Konzessionsverträge“), zum anderen Verträge über eine
Wegenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der Versorgung
von Letztverbrauchern durch ein Netz der allgemeinen Versorgung dienen
(sogenannte „qualifizierte Konzessionsverträge“).
Qualifizierte Konzessionsverträge werden
gem. § 46 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) für die Dauer von zwanzig
Jahren geschlossen. Die Gemeinde Böhme
hat am 04.06.2003 einen qualifizierten Konzessionsvertrag für die Gasversorgung
geschlossen. Dieser Vertrag läuft am 04.06.2023 aus. Es ist daher erforderlich
den qualifizierten Konzessionsvertrag der Gasversorgung für die Gemeinde Böhme
neu auszuschreiben.
Die Gemeinde ist gem. § 46 Abs. 4 Satz 1
EnWG dazu verpflichtet, bei der Auswahl des Vertragspartners die in § 1 Abs 1
EnWG genannten Kriterien zu beachten. In § 1 Abs. 1 EnWG heißt es: sichere,
preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und
treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit
Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien
beruht.
Die Durchführung des vorgeschriebenen
Auswahlverfahrens kann in Teilen durch die Verwaltung der Samtgemeinde
geleistet werden. Fachliche Expertise ist aus Sicht der Verwaltung für folgende
Verfahrenspunkte einzuholen:
- Festlegung
von Auswahlkriterien (rechtliche und technische Kriterien)
- Vorbereitung
eines Verfahrensbriefes mit den festgelegten Auswahlkriterien
- Entwurf
eines neuen Konzessionsvertrags
- Eingang
und Durchsicht der indikativen Angebote
- Einladung
zu einer Präsentation und deren Durchführung
- Einladung
zu einem Verhandlungstermin mit den Bewerbern und Durchführung des
Verhandlungstermins
- Abforderung
von verbindlichen Angeboten
- Auswertung
der Angebote anhand der festgelegten Auswahlkriterien
- Ausarbeitung
des endgültigen Konzessionsvertrags
Durch die externe Unterstützung bei der Ausschreibung der Konzessionen werden voraussichtlich nicht mehr als 20.000 € benötigt. Diese Mittel sind bisher im Produktkonto 53200.4291000 nicht eingeplant. Die Mittel zur externen Unterstützung müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann aus dem Produktkonto 61100.3013000 (Gewerbesteuererträge) geleistet werden. Hier stehen ausreichend Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung.
Anlagen:
Keine Anlagen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Böhme beschließt, dass das Verfahren für die Vergabe der Gaskonzession durch einen externen Dienstleister begleitet werden soll. Für die Begleitung dieses Verfahrens werden durch den Rat der Gemeinde Böhme überplanmäßig 20.000 € aus dem Produktkonto 61100.3013000 (Gewerbesteuererträge) zur Verfügung gestellt.
Der Gemeindedirektor wird beauftragt, eine Ausschreibung und Vergabe der Beratungsleistungen vorzunehmen.
Folgekostenrechnung:
Es können bis zu 20.000 € an
Aufwendungen entstehen, die durch entsprechende Mehrerträge bei den
Gewerbesteuern überplanmäßig abgesichert werden.