Betreff
Grundsatzbeschluss zur Begleitung des Vergabeverfahrens für den qualifizierten Gas- Konzessionsvertrag der Gemeinde Böhme
Vorlage
BÖ/038/2022/XI
Aktenzeichen
961-18
Art
Drucksache

Der aktuelle Gas-Konzessionsvertrag der Gemeinde Böhme mit dem 2003 ausgewählten Versorger endet am 04.06.2023. Die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens kann teilweise mit vorhandenen Kapazitäten der Verwaltung durchgeführt werden. Für eine rechtssichere Durchführung schlägt die Verwaltung vor, für unten genannte Verfahrenspunkte externe Unterstützung einzukaufen.

Aufgrund der zu erwartenden Dauer des Auswahlverfahrens möchte die Verwaltung die Vergabe der Unterstützungsdienstleistung zeitnah durchführen. Daher sollen die notwendigen Mittel bereits im diesjährigen Haushalt (2022) als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.

 

Durch den Konzessionsvertrag gewährt eine Gemeinde ihrem Vertragspartner das Recht zur Benutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege. Sie stellt ihre öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen dem Vertragspartner zur Verfügung. Deshalb zählt der Konzessionsvertrag zu den Wegenutzungsverträgen. Nach der Systematik des § 46 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wird zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden. Zum einen gibt es Verträge über eine Wegenutzung für einzelne Leitungen, die der Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet dienen (sogenannte „einfache Konzessionsverträge“), zum anderen Verträge über eine Wegenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der Versorgung von Letztverbrauchern durch ein Netz der allgemeinen Versorgung dienen (sogenannte „qualifizierte Konzessionsverträge“).

Qualifizierte Konzessionsverträge werden gem. § 46 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) für die Dauer von zwanzig Jahren geschlossen.  Die Gemeinde Böhme hat am 04.06.2003 einen qualifizierten Konzessionsvertrag für die Gasversorgung geschlossen. Dieser Vertrag läuft am 04.06.2023 aus. Es ist daher erforderlich den qualifizierten Konzessionsvertrag der Gasversorgung für die Gemeinde Böhme neu auszuschreiben.

Die Gemeinde ist gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG dazu verpflichtet, bei der Auswahl des Vertragspartners die in § 1 Abs 1 EnWG genannten Kriterien zu beachten. In § 1 Abs. 1 EnWG heißt es: sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Die Durchführung des vorgeschriebenen Auswahlverfahrens kann in Teilen durch die Verwaltung der Samtgemeinde geleistet werden. Fachliche Expertise ist aus Sicht der Verwaltung für folgende Verfahrenspunkte einzuholen:

  1. Festlegung von Auswahlkriterien (rechtliche und technische Kriterien)
  2. Vorbereitung eines Verfahrensbriefes mit den festgelegten Auswahlkriterien
  3. Entwurf eines neuen Konzessionsvertrags
  4. Eingang und Durchsicht der indikativen Angebote
  5. Einladung zu einer Präsentation und deren Durchführung
  6. Einladung zu einem Verhandlungstermin mit den Bewerbern und Durchführung des Verhandlungstermins
  7. Abforderung von verbindlichen Angeboten
  8. Auswertung der Angebote anhand der festgelegten Auswahlkriterien
  9. Ausarbeitung des endgültigen Konzessionsvertrags

 

Durch die externe Unterstützung bei der Ausschreibung der Konzessionen werden voraussichtlich nicht mehr als 20.000 € benötigt. Diese Mittel sind bisher im Produktkonto 53200.4291000 nicht eingeplant. Die Mittel zur externen Unterstützung müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann aus dem Produktkonto 61100.3013000 (Gewerbesteuererträge) geleistet werden. Hier stehen ausreichend Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung.


Anlagen:

 

Keine Anlagen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Böhme beschließt, dass das Verfahren für die Vergabe der Gaskonzession durch einen externen Dienstleister begleitet werden soll. Für die Begleitung dieses Verfahrens werden durch den Rat der Gemeinde Böhme überplanmäßig 20.000 € aus dem Produktkonto 61100.3013000 (Gewerbesteuererträge) zur Verfügung gestellt.

Der Gemeindedirektor wird beauftragt, eine Ausschreibung und Vergabe der Beratungsleistungen vorzunehmen.


Folgekostenrechnung:

 

Es können bis zu 20.000 € an Aufwendungen entstehen, die durch entsprechende Mehrerträge bei den Gewerbesteuern überplanmäßig abgesichert werden.