Zum 31.12.2017 hatte die Gemeinde Häuslingen
ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss
besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten wird mit dieser
Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors zu
verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den
Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. -
Immaterielles Vermögen |
42.822,14 € |
1. -
Nettoposition |
1.956.252,22 € |
2.
- Sachvermögen |
1.632.464,41 € |
1.1.1
Reinvermögen |
1.204.925,79 € |
3. -
Finanzvermögen |
19.398,72 € |
1.3.2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
7.425,73 € |
4.
- Liquide Mittel |
282.361,02 € |
2.
- Schulden |
16.086,64 € |
5. -
Aktive Rechnungsabgrenzung |
468,64 € |
3. -
Rückstellungen |
4.253,43 € |
|
|
4.
- Passive Rechnungsabgrenzung |
922,64 € |
Summe |
1.977.514,93 € |
Summe |
1.977.514,93 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen
zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2015 |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
das
immaterielle Vermögen |
2,22 % |
2,20 % |
2,17 % |
das
Sachvermögen |
83,37 % |
84,53 % |
82,55 % |
das
Finanzvermögen |
0,33 % |
0,21 % |
0,98 % |
die
liquiden Mittel |
14,06 % |
13,04 % |
14,28 % |
die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,02 % |
0,02 % |
0,02 % |
die
Nettoposition |
99,38 % |
99,54 % |
98,92 % |
darunter: das Reinvermögen |
58,92 % |
60,73 % |
61,59 % |
darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
2,38 % |
1,15 % |
0,38 % |
die
Schulden |
0,24 % |
0,07 % |
0,81 % |
die
Rückstellungen |
0,33 % |
0,32 % |
0,22 % |
die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,05% |
0,07 % |
0,05 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom
03.08.2022 bis 08.08.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155,156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis
dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 17.11.2022 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung in dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Häuslingen hat den folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Häuslingen sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung der
Hauptverwaltungsbeamtin. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2017
vom 17.11.2022
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2022
· Jahresabschluss 2017
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im
Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu
deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung
erteilt wurde, Kenntnis.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen
für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Behandlung
des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:
|
||||||||
2. |
Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG Entlastung erteilt. |
Folgekostenrechnung:
Keine.