Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017, a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
HSL/052/2022/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Zum 31.12.2017 hatte die Gemeinde Häuslingen ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

42.822,14 €

1. - Nettoposition

1.956.252,22 €

2. - Sachvermögen

1.632.464,41 €

1.1.1 Reinvermögen

1.204.925,79 €

3. - Finanzvermögen

19.398,72 €

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

7.425,73 €

4. - Liquide Mittel

282.361,02 €

2. - Schulden

16.086,64 €

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

468,64 €

3. - Rückstellungen

4.253,43 €

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

922,64 €

Summe

1.977.514,93 €

Summe

1.977.514,93 €

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

31.12.2015

31.12.2016

31.12.2017

das immaterielle Vermögen

2,22 %

2,20 %

2,17 %

das Sachvermögen

83,37 %

84,53 %

82,55 %

das Finanzvermögen

0,33 %

0,21 %

0,98 %

die liquiden Mittel

14,06 %

13,04 %

14,28 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,02 %

0,02 %

0,02 %

die Nettoposition

99,38 %

99,54 %

98,92 %

darunter: das Reinvermögen

58,92 %

60,73 %

61,59 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

2,38 %

1,15 %

0,38 %

die Schulden

0,24 %

0,07 %

0,81 %

die Rückstellungen

0,33 %

0,32 %

0,22 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,05%

0,07 %

0,05 %

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 03.08.2022 bis 08.08.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155,156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 17.11.2022 zusammengefasst.

Die Schlussbemerkung in dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Häuslingen hat den folgenden Inhalt:

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Häuslingen sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“


Anlagen:

·    Stellungnahme des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2017 vom 17.11.2022

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2022

·    Jahresabschluss 2017


Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Häuslingen zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird Kenntnis genommen.

Der Rat der Gemeinde Häuslingen nimmt von der im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Auszahlung, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Häuslingen für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von

7.425,73 €

werden in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

7.425,73 €

eingestellt.

2.

Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.


Folgekostenrechnung:

Keine.