Zum 31.12.2017 hatte die Gemeinde Böhme ihren
siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht
nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung,
einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der Schlussbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls
beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. -
Immaterielles Vermögen |
19.181,65 € |
1. -
Nettoposition |
2.775.913,17 € |
2.
- Sachvermögen |
2.694.973,43 € |
1.1.1
Reinvermögen |
1.810.552,84 € |
3. -
Finanzvermögen |
10.040,12 € |
1.3.2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-54.465,26 € |
4.
- Liquide Mittel |
275.754,10 € |
2.
- Schulden |
217.194,39 € |
5. -
Aktive Rechnungsabgrenzung |
80,00 € |
3. -
Rückstellungen |
5.128,17 € |
|
|
4.
- Passive Rechnungsabgrenzung |
1.826,57 € |
Summe |
3.000.029,30 € |
Summe |
3.000.029,30 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2015 |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
das immaterielle Vermögen |
0,68 % |
0,64 % |
0,64 % |
das Sachvermögen |
80,39 % |
89,07 % |
89,49 % |
das Finanzvermögen |
0,27 % |
2,07 % |
0,33 % |
die liquiden Mittel |
18,66 % |
8,21 % |
9,19 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,02 % |
0,01 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
92,63 % |
92,66 % |
92,53 % |
darunter: das
Reinvermögen |
63,41% |
63,25 % |
65,22 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
2,24 % |
-7,56 % |
-1,96 % |
die Schulden |
7,08 % |
7,08 % |
7,24 % |
die Rückstellungen |
0,24 % |
0,22 % |
0,17 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,05 % |
0,04 % |
0,06 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 03.08.2022 bis 11.08.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 17.11.2022 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Böhme hat den folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher
Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Böhme sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gem. § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2017
vom 17.11.2022
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.11.2022
· Jahresabschluss 2017
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 17.11.2022 sowie der Stellungnahme des
Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 17.11.2022 wird Kenntnis genommen. Der Rat
der Gemeinde Böhme nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im
Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde,
Kenntnis. Der Jahresabschluss der Gemeinde Böhme für das
Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2017: Der Jahresfehlbetrag 2017 beim ordentlichen Ergebnis
in Höhe von -54.465,26 € wird mit der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses verrechnet. |
2. |
Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG Entlastung erteilt. |
Folgekostenrechnung:
Keine.