Zum 31.12.2017 hatte die Stadt Rethem (Aller)
ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss
besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der Schlussbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Stadtdirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls
beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. -
Immaterielles Vermögen |
34.655,32 € |
1. -
Nettoposition |
6.794.970,76 € |
2.
- Sachvermögen |
8.973.453,06 € |
1.1.1
Reinvermögen |
3.135.097,92 € |
3. -
Finanzvermögen |
369.207,26 € |
1.3.2
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
60.651,88 € |
4.
- Liquide Mittel |
0,00 € |
2.
- Schulden |
2.569.589,94 € |
5. -
Aktive Rechnungsabgrenzung |
353,64 € |
3. -
Rückstellungen |
9.168,58 € |
|
|
4.
- Passive Rechnungsabgrenzung |
3.940,00 € |
Summe |
9.377.669,28 € |
Summe |
9.377.669,28 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen
zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2015 |
31.12.2016 |
31.12.2017 |
das immaterielle Vermögen |
0,38 % |
0,40 % |
0,37 % |
das Sachvermögen |
98,45 % |
98,34 % |
95,69 % |
das Finanzvermögen |
1,17 % |
1,25 % |
3,94 % |
die liquiden Mittel |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,01 % |
0,01 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
73,72 % |
74,59 % |
72,46 % |
darunter: das
Reinvermögen |
45,86 % |
46,72 % |
46,14 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
2,64 % |
3,90 % |
0,89 % |
die Schulden |
26,10 % |
25,23 % |
27,40 % |
die Rückstellungen |
0,13 % |
0,14 % |
0,10 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,05 % |
0,04 % |
0,04 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 08.08.2022 bis 19.10.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 09.11.2022 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Rethem (Aller) hat den folgenden
Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rethem (Aller)
sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht
entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des stellv. Stadtdirektors zum Schlussbericht 2017 vom 09.11.2022
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2022
·
Jahresabschluss
2017
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 09.11.2022 sowie der
Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 09.11.2022 wird
Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller)
für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im
Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die
Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Behandlung des Jahresergebnisses des
Haushaltsjahres 2017: Der Jahresüberschuss von 60.651,88 € wird mit dem
vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs.
9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG). |
2. |
Dem Stadtdirektor wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |
Folgekostenrechnung:
Keine.