Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2017, a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
RE/067/2022/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Zum 31.12.2017 hatte die Stadt Rethem (Aller) ihren siebten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Stadtdirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.

 

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

34.655,32 €

1. - Nettoposition

6.794.970,76 €

2. - Sachvermögen

8.973.453,06 €

1.1.1 Reinvermögen

3.135.097,92 €

3. - Finanzvermögen

369.207,26 €

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

60.651,88 €

4. - Liquide Mittel

0,00 €

2. - Schulden

2.569.589,94 €

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

353,64 €

3. - Rückstellungen

9.168,58 €

 

 

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

3.940,00 €

Summe

9.377.669,28 €

Summe

9.377.669,28 €

 

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

 

31.12.2015

31.12.2016

31.12.2017

das immaterielle Vermögen

0,38 %

0,40 %

0,37 %

das Sachvermögen

98,45 %

98,34 %

95,69 %

das Finanzvermögen

1,17 %

1,25 %

3,94 %

die liquiden Mittel

0,00 %

0,00 %

0,00 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,01 %

0,01 %

0,00 %

die Nettoposition

73,72 %

74,59 %

72,46 %

darunter: das Reinvermögen

45,86 %

46,72 %

46,14 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

2,64 %

3,90 %

0,89 %

die Schulden

26,10 %

25,23 %

27,40 %

die Rückstellungen

0,13 %

0,14 %

0,10 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,05 %

0,04 %

0,04 %

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 08.08.2022 bis 19.10.2022 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 09.11.2022 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Rethem (Aller) hat den folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Stadt Rethem (Aller) sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Anlagen:

·    Stellungnahme des stellv. Stadtdirektors zum Schlussbericht 2017 vom 09.11.2022

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2022

·    Jahresabschluss 2017

 


Beschluss:

 

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 09.11.2022 sowie der Stellungnahme des Stadtdirektors zu diesem Bericht vom 09.11.2022 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Der Jahresüberschuss von 60.651,88 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).

 

2.

Dem Stadtdirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 


Folgekostenrechnung:

Keine.