Betreff
Erstellung eines Kompensationskatasters
Hier: Antrag der ASGL-Fraktion
Vorlage
RE/066/2022/XI
Art
Drucksache

Der Verwaltung liegt ein Antrag der ASGL-Fraktion zur Erstellung eines Kompenstationskatasters vor. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Derzeit wird in der Bauverwaltung keine entsprechende Aufstellung geführt. Die derzeit laufenden und zukünftigen Kompenstationsmaßnahmen die von der Stadt Rethem (Aller) betreut werden sind übersichtlich. Der Antrag der ASGL wird von Seiten der Bauverwaltung trotz dessen begrüßt, da eine Aufstellung der Maßnahmen die fortlaufende Verwaltungstätigkeit vereinfacht. Insbesondere im Hinblick auf zukünftige Personalwechsel oder Ähnliches stellt eine entsprechende Aufstellung der Kompenstationsmaßnahmen mit den dazugehörigen Angaben zu Laufzeit und Pflegemaßnahmen eine Arbeitserleichterung dar.

 

Das Kataster kann von der Bauverwaltung im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erstellt werden und wird dem Rat nach Fertigstellung zur Kenntnis vorgelegt.  

 

 


Anlagen:
Anlage 1 – Antrag der ASGL

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt die Bauverwaltung zu beauftragen ein Kompensationskataster aufzustellen. Ziel ist die Erstellung einer Übersicht der laufenden Kompensationsmaßnahmen der Stadt Rethem (Aller). Das Kataster ist dem Rat nach Erstellung zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-keine Folgekosten-