Hier: Antrag der ASGL-Fraktion
Der Verwaltung liegt
ein Antrag der ASGL-Fraktion zur Erstellung eines Kompenstationskatasters vor.
Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Derzeit wird in der
Bauverwaltung keine entsprechende Aufstellung geführt. Die derzeit laufenden
und zukünftigen Kompenstationsmaßnahmen die von der Stadt Rethem (Aller)
betreut werden sind übersichtlich. Der Antrag der ASGL wird von Seiten der
Bauverwaltung trotz dessen begrüßt, da eine Aufstellung der Maßnahmen die
fortlaufende Verwaltungstätigkeit vereinfacht. Insbesondere im Hinblick auf
zukünftige Personalwechsel oder Ähnliches stellt eine entsprechende Aufstellung
der Kompenstationsmaßnahmen mit den dazugehörigen Angaben zu Laufzeit und
Pflegemaßnahmen eine Arbeitserleichterung dar.
Das Kataster kann
von der Bauverwaltung im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erstellt
werden und wird dem Rat nach Fertigstellung zur Kenntnis vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag der ASGL
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) beschließt die Bauverwaltung zu beauftragen ein
Kompensationskataster aufzustellen. Ziel ist die Erstellung einer Übersicht der
laufenden Kompensationsmaßnahmen der Stadt Rethem (Aller). Das Kataster ist dem
Rat nach Erstellung zur Kenntnis vorzulegen.
Folgekostenrechnung:
-keine
Folgekosten-