Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Planverfahren 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ mit örtlichen
Bauvorschriften wurde auf Grundlage der vorausgegangenen Beratung und des
abschließenden Ratsbeschlusses vom 14.07.2022 in der Zeit vom 22.09.2022 bis
einschließlich 24.10.2022 durchgeführt. Anregungen und Hinweise aus der
Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen (siehe Anlage 1) wurden in
den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 2) des beauftragten Planungsbüros
H&P Ingenieure, Laatzen, behandelt.
Die
Abwägungsvorschläge sind in dem beigefügten Satzungsbeschluss (siehe Anlage 3)
nebst Begründung (siehe Anlage 4) (jeweils Stand 04.11.2022) eingearbeitet.
Von Seiten der
Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu
folgen und die Endfassung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet
Eilstorfer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen. Der
Beschluss ist nach § 10 (3) BauGB ortüblich bekanntzumachen. Mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 - Stellungnahmen
Anlage 2 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 3 –
Satzungsbeschluss
Anlage 4 –
Begründung
Anlage 5 – Örtliche
Bauvorschriften
Anlage 6 –
Tabellarische Synopse
Beschluss:
- Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
werden zur Kenntnis genommen. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen
(Stand: 04.11.2022) wird gefolgt. Anregungen und Hinweise aus der
Öffentlichkeit lagen nicht vor.
- Der
Endfassung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer
Weg“ nebst Begründung (Stand: 04.11.2022) wird zugestimmt.
- Die
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ nebst
Begründung wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss
ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Folgekostenrechnung:
-Keine
Folgekosten-