Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 " Wohngebiet Eilstorfer Weg"
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
HSL/051/2022/XI
Aktenzeichen
622-24/4/1
Art
Drucksache

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Planverfahren 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften wurde auf Grundlage der vorausgegangenen Beratung und des abschließenden Ratsbeschlusses vom 14.07.2022 in der Zeit vom 22.09.2022 bis einschließlich 24.10.2022 durchgeführt. Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen (siehe Anlage 1) wurden in den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 2) des beauftragten Planungsbüros H&P Ingenieure, Laatzen, behandelt.

 

Die Abwägungsvorschläge sind in dem beigefügten Satzungsbeschluss (siehe Anlage 3) nebst Begründung (siehe Anlage 4) (jeweils Stand 04.11.2022) eingearbeitet.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu folgen und die Endfassung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen. Der Beschluss ist nach § 10 (3) BauGB ortüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 

 

 


Anlagen:

Anlage 1  - Stellungnahmen

Anlage 2 – Abwägungsvorschläge

Anlage 3 – Satzungsbeschluss

Anlage 4 – Begründung

Anlage 5 – Örtliche Bauvorschriften

Anlage 6 – Tabellarische Synopse

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den vorliegenden Abwägungsvorschlägen (Stand: 04.11.2022) wird gefolgt. Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
  2. Der Endfassung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ nebst Begründung (Stand: 04.11.2022) wird zugestimmt.
  3. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet Eilstorfer Weg“ nebst Begründung wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-Keine Folgekosten-