Durch den Beitritt zum Zweckverband KDO ist die
Samtgemeinde Rethem (Aller) Mitglied der Verbandsversammlung und gleichzeitig
als einzige kreisangehörige Gebietskörperschaft des Heidekreises auch Mitglied
des Verbandsauschusses geworden. Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist damit
berechtigt, an den Sitzungen der Verbandsversammlung und an den Sitzungen des
Verbandsauschusses teilzunehmen. Dafür ist es erforderlich, dass dem
Zweckverband KDO schriftlich mitgeteilt wird, wer als Vertreter bzw. dessen
Stellvertreter der Samtgemeinde Rethem (Aller) fungieren soll.
Die Zweckverbandsatzung sieht eindeutig vor, dass
der Hauptverwaltungsbeamte die Vertretung in der Verbandsversammlung vornimmt.
Damit vertritt der Samtgemeindebürgermeister die Samtgemeinde Rethem (Aller) in
der Verbandsversammlung. In analoger Anwendung erstreckt sich diese Regelung
auch auf die Vertretung im Verbandsausschuss.
Bislang hat die Stellvertretung der ehemalige
Mitarbeiter der Stelle Zentrale Dienste 1-0 namentlich übernommen. Seine Stelle
war bis 01.10.2022 vakant. Nun ist die Stelle wiederbesetzt. Als neues
stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung und den
Verbandsausschuss wird die neue Kollegin in ihrer Funktion als IT-Koordinatorin
zu seiner Stellvertretung vorgeschlagen. In Zukunft wird die Stellvertretung
direkt auf der Stelle Zentrale Dienste 1-0 festgeschrieben. Eine rein
namentliche Bindung einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters erfolgt nicht
mehr.
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt zur
Kenntnis, dass der Samtgemeindebürgermeister kraft Amtes die Samtgemeinde
Rethem (Aller) in der Verbandsversammlung und im Verbandsauschuss des
Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) vertritt.
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt,
die Samtgemeindebedienstete der Stelle Zentrale Dienste 1-0 in ihrer Funktion
als IT-Koordinatorin der Samtgemeinde Rethem (Aller) zur Stellvertreterin des
Samtgemeindebürgermeisters zu bestimmen. In Zukunft wird die Stellvertretung an
die Stelle Zentrale Dienste 1-0 geknüpft. Die Vertretungsregelung umfasst die
Teilnahme und das Stimmrecht an Sitzungsterminen der Verbandsversammlung und
des Verbandsauschusses des Zweckverbandes der Kommunalen Datenverarbeitung
Oldenburg (KDO).
Folgekostenrechnung:
Keine