Betreff
Unterjähriges Berichtswesen
hier: Prognose über die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum 30.09.2022
Vorlage
SG/052/2022/XI
Aktenzeichen
912-11/2022
Art
Informationsvorlage

Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung sieht § 21 Abs. 1 KomHKVO u. a. ein unter­jähriges Berichtswesen vor.

Zur Umsetzung dieser Bestimmung prognostiziert die Verwaltung jeweils zum Ende der Quartale I bis III die voraussichtliche Entwicklung der Haushaltwirtschaft bezogen auf das Ende des Haushalts­jahres. Am Ende des IV. Quartals wird das Jahresergebnis erreicht, eine Prognose erübrigt sich damit.

Dargestellt sind in der Übersicht des Ergebnishaushaltes die Veränderungen, die sich aus der Sicht zum Berichtszeitpunkt gegenüber der Haushaltsplanung ergeben. Daneben wird die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität aufgezeigt.

Die Prognose zum 30.09.2022 ist dieser Drucksache beigefügt. Ich bitte um Kenntnisnahme.


Anlagen:

-       Bericht zum 30.09.2022


Folgekostenrechnung:

Es fallen keine Folgekosten an.