Mit Schreiben vom
26.08.2022 beantragten die im Samtgemeinderat vertretenen Fraktionen der SPD,
der CDU, der ASGL sowie der BRA folgende Änderungen der Geschäftsordnung der
Stadt Rethem:
- §
4 c) wird wie folgt ergänzt: „Sofern sich zu den in der Tagesordnung
genannten Punkten bereits ein Fachausschuss und der Samtgemeindeausschuss
befasst hat, muss das entsprechende Protokoll dieser Ausschüsse zumindest
im Entwurf vorliegen, ansonsten ist der Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung abzusetzen. Der Rat kann in zwingenden Fällen einen
abweichenden Beschluss fassen.“
- §
18 Abs. 2 GO ist wie folgt zu ändern:
-
In Satz
1 ist der Klammerzusatz „Beschlussprotokoll“ zu streichen.
-
In Satz
4 ist nach „Aus dem Protokoll muss“: „darüber hinaus“ einzufügen.
- §
18 Abs. 3 wird wie folgt geändert: das Wort „alsbald“ ist durch „innerhalb
von 14 Tagen“ zu ersetzen.
Zur Begründung wird
auf die Anlage verwiesen.
Die Verwaltung nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die geplanten Änderungen, entspricht es doch auch dem Ansinnen der Verwaltung, die Protokolle schnellstmöglich zu erstellen und den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, um allen den gleichen Wissensstand für die Ratssitzung zu ermöglichen. Nichts desto trotz kann es durch unvorhergesehene Situationen (wie z.B. kurzfristiger Personalausfall oder Einberufung von Sondersitzungen) dazu kommen, dass ein Protokoll nicht rechtzeitig vorliegen kann. Daher wird die angedachte Regelung in § 4 c) S. 2 begrüßt.
Anlagen:
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, dem vorliegenden Antrag der vier Fraktionen im Samtgemeinderat zu entsprechen und die Geschäftsordnung des Rates in den §§ 4 c) und 18 wie beantragt zu ändern.
Folgekostenrechnung:
Keine Folgekosten