Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6.2 "Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme" Mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 Hier: Aufhebung von Beschlüssen
Vorlage
BÖ/033/2022/XI
Aktenzeichen
622-22/6.2
Art
Drucksache

Der Rat der Gemeinde Böhme hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen (Drucksache BÖ/026/2022/XI).

 

Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem (Aller) im Parallelverfahren angepasst. Der Landkreis Heidekreis hat im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung angemerkt, dass durch mögliche zusätzliche Stickstoffimmissionen bei einer Erweiterung der Anlage Beeinträchtigungen umliegender stickstoffempfindlicher Ökosysteme bewirkt werden könnten, so dass hier eine ergänzende Betrachtung gefordert wird. Mit Blick auf mögliche zu Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher Biotope bzw. des südlich in 700 m Entfernung liegenden Landschaftsschutzgebietes „Aller-Leinetal“ und des Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“ wurde ein Gutachterbüro beauftragt. Als Grundlage dafür ist eine möglichst konkrete Definition der Nutzungen / verwendeten Stoffe / technischen Verfahren ect. Erforderlich. Diese liegen naturgemäß erst im Bebauungsplanverfahren vor. Aufgrund dessen wird auf Empfehlung des beauftragten Planungsbüros vorgeschlagen, die in der Sitzung vom 12.07.2022 durch den Rat der Gemeinde Böhme gefassten Beschlüsse bzgl. der Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufzuheben und nach Vorlage eines neuen Entwurfs in dem die Erkenntnisse des Stickstoffgutachten eingearbeitet sind neu zu fassen. 

 

 


Anlagen:

-Keine Anlagen-

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Böhme beschließt, die in der Sitzung am 12.07.2022 gefassten Beschlüsse bzgl. der Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufzuheben und nach Vorlage eines neuen Entwurfs in dem die Erkenntnisse des Stickstoffgutachten eingearbeitet sind neu zu fassen. 

 

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-Keine Folgekosten-