Der Rat der Gemeinde
Böhme hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6.2
„2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit
Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 zugestimmt und die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen
(Drucksache BÖ/026/2022/XI).
Neben dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde
Rethem (Aller) im Parallelverfahren angepasst. Der Landkreis Heidekreis hat im
Rahmen der Flächennutzungsplanänderung angemerkt, dass durch mögliche
zusätzliche Stickstoffimmissionen bei einer Erweiterung der Anlage
Beeinträchtigungen umliegender stickstoffempfindlicher Ökosysteme bewirkt
werden könnten, so dass hier eine ergänzende Betrachtung gefordert wird. Mit
Blick auf mögliche zu Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher Biotope bzw.
des südlich in 700 m Entfernung liegenden Landschaftsschutzgebietes
„Aller-Leinetal“ und des Naturschutzgebietes „Aller-Leinetal“ wurde ein
Gutachterbüro beauftragt. Als Grundlage dafür ist eine möglichst konkrete
Definition der Nutzungen / verwendeten Stoffe / technischen Verfahren ect.
Erforderlich. Diese liegen naturgemäß erst im Bebauungsplanverfahren vor.
Aufgrund dessen wird auf Empfehlung des beauftragten Planungsbüros
vorgeschlagen, die in der Sitzung vom 12.07.2022 durch den Rat der Gemeinde
Böhme gefassten Beschlüsse bzgl. der Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde
Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 und der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufzuheben und nach
Vorlage eines neuen Entwurfs in dem die Erkenntnisse des Stickstoffgutachten
eingearbeitet sind neu zu fassen.
Anlagen:
-Keine Anlagen-
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Böhme beschließt, die in der Sitzung am 12.07.2022 gefassten Beschlüsse bzgl.
der Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung
Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 und der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufzuheben und nach Vorlage eines neuen
Entwurfs in dem die Erkenntnisse des Stickstoffgutachten eingearbeitet sind neu
zu fassen.
Folgekostenrechnung:
-Keine Folgekosten-