Mit Schreiben vom
22.08.2022 beantragten die im Stadtrat vertretenen Fraktionen der SPD, der CDU
sowie der ASGL folgende Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Rethem:
- §
4 c) wird wie folgt ergänzt: „Sofern sich zu den in der Tagesordnung
genannten Punkte bereits ein Fachausschuss und der Verwaltungsausschuss
befasst hat, muss das entsprechende Protokoll dieser Ausschüsse zumindest
im Entwurf vorliegen, ansonsten ist der Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung abzusetzen. Der Rat kann in zwingenden Fällen einen
abweichenden Beschluss fassen.“
- §
18 II wird wie folgt geändert:
-
In Satz
1 ist der Klammerzusatz „Beschlussprotokoll“ zu streichen.
-
In Satz
4 ist nach „Aus dem Protokoll muss“ „darüber hinaus“ einzufügen.
- §
18 III wird wie folgt geändert: das Wort „alsbald“ ist durch „innerhalb
von 14 Tagen“ zu ersetzen.
Zur Begründung wird
auf die Anlage verwiesen.
Die Verwaltung nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die geplanten Änderungen, entspricht es doch auch dem Ansinnen der Verwaltung, die Protokolle schnellstmöglich zu erstellen und den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, um allen den gleichen Wissensstand für die Ratssitzung zu ermöglichen. Nichts desto trotz kann es durch unvorhergesehene Situationen (wie z.B. kurzfristiger Personalausfall oder Einberufung von Sondersitzungen) dazu kommen, dass ein Protokoll nicht rechtzeitig vorliegen kann. Daher wird die angedachte Regelung in § 4 c) S. 2 begrüßt.
Anlagen:
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Rethem
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, dem vorliegenden Antrag der drei Fraktionen im Stadtrat zu entsprechen und die Geschäftsordnung des Rates in den §§ 4 c) und 18 wie beantragt zu ändern.
Folgekostenrechnung:
Keine.