Zum Sinn und Zweck
einer Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen wird auf
die Ursprungsdrucksache verwiesen.
Die
Ergänzungsvorlage ist notwendig, weil in der beschlossenen Satzung vier
Grundstücke nicht benannt wurden, die jedoch in der Gesamtlagekarte
eingezeichnet waren und die der Rat auch sichern wollte.
Im Einzelnen handelt
es sich um die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke 169/1, 176/1, 485/174 sowie
487/174. Auf diesen vier Grundstücken sieht der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde
Rethem ein Gewerbegebiet vor. Um bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke
das Ziel der Gewerbeentwicklung effektiv verfolgen zu können, ist die Aufnahme
dieser Grundstücke in die genannte Satzung zweckmäßig.
Hinweis:
Da die Satzung noch
nicht bekannt gegeben wurde, ist diese auch noch nicht in Kraft getreten. Die
Satzung muss also nicht formal aufgehoben werden, ebenso ist keine formale
Änderungssatzung erforderlich. Die Aufnahme der vier Grundstücke kann somit
über den heutigen Beschluss zur Ergänzung der Ursprungssatzung erfolgen.
Anlagen:
- Lagekarte der in der Satzung ergänzten Grundstücke
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, die in der Ratssitzung am 14.07.2022 beschlossene Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen um die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke 169/1, 176/1, 485/174 und 487/174 zu ergänzen.
Folgekostenrechnung:
Zu den Kosten für die Bekanntmachung
wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.