Betreff
Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen
Vorlage
HSL/043/2022/XI/1
Art
Drucksache

Zum Sinn und Zweck einer Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Die Ergänzungsvorlage ist notwendig, weil in der beschlossenen Satzung vier Grundstücke nicht benannt wurden, die jedoch in der Gesamtlagekarte eingezeichnet waren und die der Rat auch sichern wollte.

Im Einzelnen handelt es sich um die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke 169/1, 176/1, 485/174 sowie 487/174. Auf diesen vier Grundstücken sieht der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Rethem ein Gewerbegebiet vor. Um bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke das Ziel der Gewerbeentwicklung effektiv verfolgen zu können, ist die Aufnahme dieser Grundstücke in die genannte Satzung zweckmäßig.

Hinweis:

Da die Satzung noch nicht bekannt gegeben wurde, ist diese auch noch nicht in Kraft getreten. Die Satzung muss also nicht formal aufgehoben werden, ebenso ist keine formale Änderungssatzung erforderlich. Die Aufnahme der vier Grundstücke kann somit über den heutigen Beschluss zur Ergänzung der Ursprungssatzung erfolgen.


Anlagen:

-       Lagekarte der in der Satzung ergänzten Grundstücke


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt, die in der Ratssitzung am 14.07.2022 beschlossene Satzung über zu sichernde Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen um die Grundstücke der Flur 1, Flurstücke 169/1, 176/1, 485/174 und 487/174 zu ergänzen. 


Folgekostenrechnung:

Zu den Kosten für die Bekanntmachung wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.