Betreff
Ehemalige Rathaustür - Einbringen in das sanierte Rathaus
Vorlage
SG/043/2022/XI
Art
Drucksache

In der letzten Ratssitzung am 06.07.2022 ist beschlossen worden, dass die Entscheidung des Standortes für die ehemalige Rathaustür im Sitzungslauf September/Oktober 2022 getroffen wird.

 

Auf Einladung der Verwaltung haben zwei Ratsmitglieder die Standortanalyse gemeinsam mit der Verwaltung vor Ort festgestellt.

 

Es gibt seitens der Verwaltung folgende Vorschläge:

 

  1. Der Flügel 1 (Maße: 1,17m breit x 2,27 m hoch)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


wird an folgendem Standort befestigt:

Standort 1:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Für das zur Zeit noch hier befestigte Samtgemeindewappen wird ein anderer Ort gesucht.

Von dem zweiten Flügel werden die Schnitzelemente herausgetrennt und im Eingangsbereich (Windfang) befestigt.

 

Standort 2 und 3:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


  1. Aller vier Schnitzelemente werden aus den Flügeln getrennt und im Eingangsbereich (Windfang) befestigt. Zwei auf der linken Seite und zwei auf der rechten Seite. Eine Anbringung erfolgt dabei auf der linken und rechten Seite in Höhe und Abständen jeweils in gleicher Form.

           (Siehe Fotos oben Standort 2 und 3 und die gegenüberliegenden Wände)

 

Es ist anzumerken, dass sich auf der Tür der Spruch

 

Jeder Stand hat seine Ehre

Jeder Stand hat seine Pflicht

Was auch irgendeiner wäre

zu verachten ist er nicht

 

befindet und jeweils ein Teil des Spruches unter der Schnitzerei steht und eigentlich zusammengehört, was für die Variante 2 sprechen würde.

 

Es wurden drei Unternehmen angefragt ein Angebot abzugeben. Zwei Angebote sind der Verwaltung zugegangen. Zu den Angeboten der zwei Unternehmen (Anlagen) ist anzumerken, dass beim Anbieter Anlage 2 keine malerischen Arbeiten enthalten sind (Abbeizen & Lackieren). Der Anbieter Anlage 2 rät dazu, die Tür bzw. die Füllungen nur zu reinigen und kleine „Fehler“ vorsichtig auszubessern.

 


Anlagen:

Kostenvoranschlag Anlage 1

Kostenvoranschlag Anlage 2

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt die Variante ________umzusetzen und den Anbieter der Anlage _____ zu beauftragen.

 

 


Folgekostenrechnung:

Die Variante 1 kostet 1.847,59 € (Anbieter Anlage 1)

Die Variante 1 kostet 1.080,52 € (Anbieter Anlage 2)

 

Die Variante 2 kostet 2.158,19 € (Anbieter Anlage 1)

Die Variante 2 kostet 1.080,52 € (Anbieter Anlage 2)