Betreff
Samtgemeindeinterner Finanzausgleich 2022 hier: Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
SG/042/2022/XI
Aktenzeichen
961-11
Art
Drucksache

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die Empfängerin der vom Land verteilten Schlüssel­zuweisungen. Nach den Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes ist sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer Mitglieds­gemeinden so auszu­gleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).

 

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der Samtgemeinde hängt von der Steuerkraft der Mit­gliedsgemeinden ab. Die Steuerkraft errechnet sich jeweils aus den Einzahlungen der Grund­steuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen­­­steuer und Um­satzsteuer im letzten Quartal des Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vor­jahres. Die Steuerkraft wird einem Bedarfsansatz gegen­übergestellt, der sich aus der landes­weit zu verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus der Diffe­renz von Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung berechnet.

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre Schlüsselzuweisung Kreisumlage zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden an den Schlüsselzuwei­sungen nach Abzug der Kreis­umlage mit einem Anteil von 22 %. Daraus erhielt bis 2021 die Gemeinde Häuslingen einen Betrag vorab für die eigene Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte. Der verbleibende Betrag wurde seit dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus der Fläche, der Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der Finanzkraft analog zur Berechnung der Schlüsselzuwei­sungen gebildet wird, aufgeteilt.

 

Die Gemeinde Häuslingen hat mit Beginn der neuen Wahlperiode am 01.11.2021 die Verwaltungsgeschäfte an die Samtgemeinde Rethem (Aller) übertragen. Im Jahr 2022 sollte daher der gleiche Maßstab bei der Berechnung, wie bei den anderen Mitgliedsgemeinden gelten. Eine Vorabzahlung fällt damit weg.

 

Die Finanzbeziehungen zwischen der Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren Mitglieds­ge­mein­den wurden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020 wird eine bedarfsgerechte Samtgemeindeumlage festgesetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden Rechnung trägt.

Im Jahr 2022 beträgt sie 1.500.000 €. 

 

Die Schlüsselzu­weisungen 2022 werden durch Bescheid des Landesamtes für Statistik Nieder­sachsen vom 07.04.2022 festgesetzt. Damit ergeben sich die folgen­den Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:

 

Da es in 2022 keine Mit­gliedsgemein­den mehr gibt, die ihre Verwaltungsge­schäf­te nicht an die Samtgemeinde übertragen haben, wird die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse entsprechend des gültigen Verteilungsschlüssels auf die Mitgliedsgemeinden verteilt.

 

Die zur Verteilung vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2022 eingestellt bzw. werden durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.

 

 


Anlagen:

 

-       Berechnung Schlüsselzuweisungen 2022

 


Beschluss:

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2022. Verteilt wird von den um die Kreisumlage ver­ringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.

 

            Für 2022 ergibt sich damit die folgende Verteilung:

 

 

Stadt

Rethem (Aller)

Gemeinde Frankenfeld

  Gemeinde  Häuslingen

Gemeinde Böhme

Zuweisungen

46,961

8,962

24,875

19,203

Einwohner

50,926

11,635

17,122

20,317

Fläche

31,069

22,391

12,498

34,042

durchschnittlich in %

42,985

14,329

18,165

24,521

 

Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlüsselzuweisung

82.079 €

27.361 €

34.686 €

46.821 €

 


Folgekostenrechnung:

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