Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die
Empfängerin der vom Land verteilten Schlüsselzuweisungen. Nach den
Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes ist sie im Rahmen ihrer
Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden so
auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen
ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der
Samtgemeinde hängt von der Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden ab. Die
Steuerkraft errechnet sich jeweils aus den Einzahlungen der Grundsteuern A und
B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
im letzten Quartal des Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vorjahres.
Die Steuerkraft wird einem Bedarfsansatz gegenübergestellt, der sich aus der
landesweit zu verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus
der Differenz von Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung
berechnet.
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre
Schlüsselzuweisung Kreisumlage zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden
an den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisumlage mit einem Anteil von
22 %. Daraus erhielt bis 2021 die Gemeinde Häuslingen einen Betrag vorab für die
eigene Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte. Der verbleibende Betrag wurde seit
dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus der Fläche, der
Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der Finanzkraft analog zur Berechnung der
Schlüsselzuweisungen gebildet wird, aufgeteilt.
Die Gemeinde Häuslingen hat mit Beginn der
neuen Wahlperiode am 01.11.2021 die Verwaltungsgeschäfte an die Samtgemeinde
Rethem (Aller) übertragen. Im Jahr 2022 sollte daher der gleiche Maßstab bei
der Berechnung, wie bei den anderen Mitgliedsgemeinden gelten. Eine
Vorabzahlung fällt damit weg.
Die Finanzbeziehungen zwischen der
Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren Mitgliedsgemeinden wurden ab dem Jahr
2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020 wird eine bedarfsgerechte Samtgemeindeumlage
festgesetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden
Rechnung trägt.
Im Jahr 2022 beträgt sie 1.500.000 €.
Die Schlüsselzuweisungen 2022 werden durch Bescheid des Landesamtes für
Statistik Niedersachsen vom 07.04.2022 festgesetzt. Damit ergeben sich die
folgenden Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:
Da es in 2022 keine Mitgliedsgemeinden
mehr gibt, die ihre Verwaltungsgeschäfte nicht an die Samtgemeinde übertragen
haben, wird die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse entsprechend des
gültigen Verteilungsschlüssels auf die Mitgliedsgemeinden verteilt.
Die zur Verteilung
vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2022 eingestellt bzw. werden durch
Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Anlagen:
- Berechnung Schlüsselzuweisungen 2022
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2022. Verteilt wird von den um die
Kreisumlage verringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.
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Für 2022 ergibt sich damit die
folgende Verteilung:
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Folgekostenrechnung:
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