Das Land
Niedersachsen hat sich mit dem Klimagesetz dazu verpflichtet bis zum Jahr 2050
die Klimaneutralität zu erreichen und den landesweiten Energiebedarf bis 2040
komplett durch erneuerbare Energien abzudecken. Um dieses Zeil zu erreichen
spielen neben der Energieerzeugung durch Windkraft und Biogasanlagen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) eine große Rolle.
Anders als
Windenergieanlagen sind FF-PV keine baurechtlich privilegierten Anlagen im
Außenbereich nach § 35 BauGB. Daher ist für den Bau in der Regel ein
(vorhabenbezogener) Bebauungsplan notwendig. Es liegt in der Zuständigkeit der
Kommunen ob und wo großflächige FF-PV auf ihrem Gebiet errichtet werden können.
Nach dem
Landesraumordnungsprogram (LROP) sollen 15.000 MW bis 2040 für Niedersachsen
dafür geeignete Gebiete raumverträglich umgesetzt werden. Für das
Gemeindegebiet der Gemeinde Häuslingen mit einer Größe von ca. 13,58 qkm
entspricht das einer Fläche von ca. 6 ha. Um den Ausbau erneuerbarer Energien
zu fördern und ggfs. Auch eine größere geeignete Fläche zur Verfügung stellen
zu können wird im Kriterienkatalog ein gewünschtes Ausbauziel von bis zu 15 ha,
und damit ca. 1,1 % des Gemeindegebietes, festgesetzt.
Um den Bau von FF-PV
im Gemeindegebiet einheitlich zu regeln, wird von der Verwaltung daher
vorgeschlagen ein „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“
aufzustellen und zu beschließen. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und der
Verwaltung zukünftig dabei unterstützen über konkrete Anfragen / Anträge zu
entscheiden. Nachfolgende Punkte werden in dem Kriterienkatalog thematisiert
und geregelt:
-
Sichtbarkeit
/ Landschaftsbild (Ausschlusskriterium)
-
Störungen
für Gebäude mit Wohnnutzung
-
Landwirtschaftliche
Produktionsflächen und landwirtschaftliche Betroffenheit
-
Natur- und
Artenschutzverträglichkeit
-
Regionale
Wertschöpfung / Wahrung kommunaler Interessen
-
Netzanbindung
-
Begrenzung
des jährlichen Zubaus an FF-PV
Ein Entwurf des
„Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ ist auf Grundlage der
Kriterienkataloge aus den Städten Walsrode und Rethem durch den Bürgermeister
Cort-Brün Voige ausgearbeitet worden und dieser Drucksache in der Anlage 1
beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor den Katalog entsprechend zu beschließen. Zukünftig sollte der Gemeinderat vor Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes anhand der Kriterien entscheiden, unter welchen Voraussetzungen FF-PV über die Bebauungsplanung ermöglicht werden sollen.
Anlagen:
Anlage 1 – Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt den
„Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der vorliegenden
Form.
Zukünftig sollen Anfragen / Anträge zur Aufstellung eines
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde
Häuslingen anhand der Kriterien entschieden werden.
Folgekostenrechnung:
-keine Folgekosten-