Betreff
Aufstellung eines Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Vorlage
HSL/036/2022/XI
Aktenzeichen
812-01
Art
Drucksache

Das Land Niedersachsen hat sich mit dem Klimagesetz dazu verpflichtet bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität zu erreichen und den landesweiten Energiebedarf bis 2040 komplett durch erneuerbare Energien abzudecken. Um dieses Zeil zu erreichen spielen neben der Energieerzeugung durch Windkraft und Biogasanlagen Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) eine große Rolle.

 

Anders als Windenergieanlagen sind FF-PV keine baurechtlich privilegierten Anlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Daher ist für den Bau in der Regel ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan notwendig. Es liegt in der Zuständigkeit der Kommunen ob und wo großflächige FF-PV auf ihrem Gebiet errichtet werden können.

 

Nach dem Landesraumordnungsprogram (LROP) sollen 15.000 MW bis 2040 für Niedersachsen dafür geeignete Gebiete raumverträglich umgesetzt werden. Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Häuslingen mit einer Größe von ca. 13,58 qkm entspricht das einer Fläche von ca. 6 ha. Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und ggfs. Auch eine größere geeignete Fläche zur Verfügung stellen zu können wird im Kriterienkatalog ein gewünschtes Ausbauziel von bis zu 15 ha, und damit ca. 1,1 % des Gemeindegebietes, festgesetzt.

 

Um den Bau von FF-PV im Gemeindegebiet einheitlich zu regeln, wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen ein „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ aufzustellen und zu beschließen. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und der Verwaltung zukünftig dabei unterstützen über konkrete Anfragen / Anträge zu entscheiden. Nachfolgende Punkte werden in dem Kriterienkatalog thematisiert und geregelt:

 

-       Sichtbarkeit / Landschaftsbild (Ausschlusskriterium)

-       Störungen für Gebäude mit Wohnnutzung

-       Landwirtschaftliche Produktionsflächen und landwirtschaftliche Betroffenheit

-       Natur- und Artenschutzverträglichkeit

-       Regionale Wertschöpfung / Wahrung kommunaler Interessen

-       Netzanbindung

-       Begrenzung des jährlichen Zubaus an FF-PV

 

Ein Entwurf des „Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ ist auf Grundlage der Kriterienkataloge aus den Städten Walsrode und Rethem durch den Bürgermeister Cort-Brün Voige ausgearbeitet worden und dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor den Katalog entsprechend zu beschließen. Zukünftig sollte der Gemeinderat vor Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes anhand der Kriterien entscheiden, unter welchen Voraussetzungen FF-PV über die Bebauungsplanung ermöglicht werden sollen. 

 


Anlagen:


Anlage 1 – Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Entwurf)

 

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt den „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der vorliegenden Form.

 

Zukünftig sollen Anfragen / Anträge zur Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Häuslingen anhand der Kriterien entschieden werden.

 

 

 


Folgekostenrechnung:

-keine Folgekosten-