Sitzung: 15.02.2023 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Rethem (Aller)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: RE/085/2023/XI
Ausschussmitglied Dr. Jonas Wussow stellt eine grundsätzliche Frage: In der Drucksache sind die Folgekosten allgemein gehalten, hier wird von einem niedrigen 5stelligen Betrag gesprochen, allerdings wird nicht angesprochen wie der städtebauliche Vertrag gemacht werden soll. Ferner sollen die Planungskosten urteilsgerecht weitergegeben werden. Gibt es da Ideen / Überlegungen wieviel weitergeben werden soll? Kevin Grochotzky erklärt hierzu, Grundsätzlich gibt es zwei Arten etwas zu beplanen. Entweder es liegt im öffentlichen Interesse und die Kommune übernimmt die Kosten oder es ist ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan und dann ist es wie der Name schon sagt vorhabenbezogen. Für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss ein Antrag zur Änderung des B-Planes gestellt werden. In diesem Fall ist es allerdings öffentliches Interesse, weil die Stadt natürlich im Bereich der Innenstadtverdichtung Einfamilienhäuser schaffen möchte. Ziel ist es jetzt, mit jedem Eigentümer einen städtebauliche Verträge abzuschließen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 11 “Neustadt I” für den in der Anlage 1 festgelegten
Geltungsbereich.