Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 09.11.2022 sowie der Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu diesem Bericht vom 09.11.2022 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2017:

Der Jahresüberschuss von 305.458,72 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).

 

2.

Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.