a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Gemeindedirektors gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018
Zum 31.12.2018 hatte die Gemeinde Frankenfeld
ihren achten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss
besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss
2018 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache übersandt. Der
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Frankenfeld
zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des
Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und
der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt.
Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
2.764,83 € |
1. - Nettoposition |
2.502.217,47 € |
2. - Sachvermögen |
2.008.795,76 € |
1.1.1
Reinvermögen |
882.498,91 € |
3. - Finanzvermögen |
124.049,23 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
157.382,01€ |
4. - Liquide
Mittel |
576.523,58 € |
2. - Schulden |
141.861,10 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
105,00 € |
3. - Rückstellungen |
4.180,00 € |
|
|
4. - Passive
Rechnungsabgrenzung |
63.979,83 € |
Summe |
2.712.238,40 € |
Summe |
2.712.238,40 € |
Bezogen auf die
Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2016 |
31.12.2017 |
31.12.2018 |
das immaterielle Vermögen |
0,10 % |
0,11 % |
0,10 % |
das Sachvermögen |
82,24 % |
78,64 % |
74,06 % |
das Finanzvermögen |
3,61 % |
2,93 % |
4,57 % |
die liquiden Mittel |
14,05 % |
18,32 % |
21,26 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
90,81 % |
91,37 % |
92,26 % |
darunter: das
Reinvermögen |
37,55 % |
36,79 % |
32,54 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
10,20 % |
4,31 % |
5,80 % |
die Schulden |
6,46 % |
6,03 % |
5,23 % |
die Rückstellungen |
0,19 % |
0,13 % |
0,15 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
2,54 % |
2,47 % |
2,36 % |
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 06.02.2023
bis 09.02.2023 die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 nach den §§ 155, 156
NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 21.04.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung
zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde
Frankenfeld hat den folgenden Inhalt:
„Im
Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil
unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht
nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur
weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit
sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde Frankenfeld sind.
Soweit
sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere
die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1.
Der Haushaltsplan ist eingehalten
worden.
2.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.
3.
Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie
bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren.
4.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.
Gemäß
§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2018 vom 27.04.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.04.2023
· Jahresabschluss 2018
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Gemeinde Frankenfeld zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Heidekreis vom 21.04.2023 sowie der Stellungnahme des
Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 27.04.2023 wird Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss der Gemeinde Frankenfeld für das Haushaltsjahr
2018 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der Rat der Gemeinde Frankenfeld nimmt von den im Haushaltsjahr 2018
eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Kenntnis. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2018:
|
||||||||||
2. |
Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung
erteilt. |